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Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen

Am dritten Teil der «Nationalen Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen» haben die Teilnehmenden eine gemeinsame Absichtserklärung verabschiedet sowie Handlungsansätze erarbeitet. Nun gilt es, diese auch in Taten umzusetzen.

Die Handlungsansätze wurden aus diversen «Good-Practice-Beispielen» abgeleitet. Regionale Projekte sollen auf andere Kantone ausgebaut werden. Vier Schwerpunkte standen im Fokus:

  1. Förderung von branchenspezifischen Zusammenarbeitsvereinbarungen für die berufliche Eingliederung: Die Sozialpartner und Versicherer erarbeiten und finanzieren gemeinsame Massnahmen zur Frühintervention.
  2. Gemeinsame Instrumente zur verbesserten Koordination: Die Ärzteschaft, die Arbeitgeber und Versicherer haben in Solothurn Massnehmer entwickelt, damit arbeitsunfähige Arbeitnehmerinnen und –nehmer im Arbeitsprozess gehalten werden können. Zudem soll das das «Ressourcenorientierte Eingliederungsprofil» (REP) – ein Instrument zur differenzierten Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit der Betroffenen – vorangetrieben werden.
  3. Annäherung von Psychiatrie und Arbeitswelt: Ein Vorgehen im Kanton Waadt fördert das Supported Employment von Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung: Die psychiatrische Betreuung und das Job Coaching sollen besser aufeinander abgestimmt werden.
  4. Anerkennung der Kompetenzen der Menschen mit Behinderungen: Eine Zertifizierung soll ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Inclusion Handicap sieht in den vorgeschlagenen Massnahmen Potenzial für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration der Menschen mit Behinderungen. Wichtig ist nun jedoch die konsequente Umsetzung. Der politische Dachverband hatte sich deshalb für mehr Verbindlichkeit in den Handlungsansätzen starkgemacht: Diese Konferenz soll als Startschuss für eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation gelten, und nicht als Abschluss. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung, es sind jedoch noch viele mehr nötig.

Abschluss einer dreiteiligen Konferenz

Zu den Teilnehmenden der Arbeitsmarktkonferenz gehören neben den Behindertenorganisationen Vertreter der Verwaltung, der Sozialpartner und –partnerinnen, der IV oder der Ärzte und Ärztinnen. Die Konferenz geht auf ein Postulat von Pascale Bruderer Wyss, der Präsidentin von Inclusion Handicap, zurück.

Im ersten Teil am 26. Januar 2017 war eine Absichtserklärung und am zweiten Teil am 18. Mai ein Massnahmenkatalog erarbeitet worden.