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Freizeit, Kultur & Sport

Kinofilme für blinde Menschen, TV-Beiträge für Personen mit einer Hörbehinderung, der Zugang zu Sportstätten für Menschen im Rollstuhl – dies alles ist heute noch nicht vollumfänglich Tatsache. Viele Menschen mit Behinderungen sind vom kulturellen Leben sowie von Erholung, Freizeit und Sport ausgeschlossen.

Verpflichtung zu barrierefreien Angeboten

Private Anbieter im Bereich kultureller Angebote und von Aktivitäten der Erholung, der Freizeit und des Sports sind nicht verpflichtet, ihre Angebote (und Informationen darüber, etwa auf ihrer Webseite) für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Staatliche Angebote sind trotz entsprechender Verpflichtung nach Behindertengleichstellungsgesetz und Bundesverfassung oft noch nicht flächendeckend barrierefrei. Deshalb sollten eine entsprechende Pflicht für private Anbieter und Fristen zur Umsetzung für staatliche Anbieter gesetzlich verankert werden. Bei der Vergabe finanzieller Mittel sind Vorgaben betreffend Zugänglichkeit verpflichtend zu machen.

Eine Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Kultur- und Freizeitangeboten scheitert häufig an Sicherheitsargumenten oder am Denkmal- bzw. Heimatschutz. So ist es erforderlich, gesetzliche Ausnahmen von Sicherheitsanforderungen für Menschen mit Behinderungen vorzusehen und Konflikte mit dem Denkmal-/Heimatschutz rechtlich zu regeln.

Ziel: Menschen mit Behinderungen nehmen gleichberechtigt am kulturellen Leben sowie an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teil.

Barrierefreie Ausgestaltung der Angebote

Trotz gewisser Verpflichtungen im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen und dessen Verordnung sind diese Medien für Menschen mit Behinderungen oft nur unter erschwerten Bedingungen zugänglich - dies gilt auch für das Kino. Für Menschen mit einer Hörbehinderung beispielsweise würde die Untertitelung aller Fernsehsendungen mit Dialogen sowie der Kinofilme und die Ausstrahlung von einem Teil der Sendungen in Gebärdensprache wichtige Verbesserungen bringen.

Für blinde Menschen oder solche mit einer Sehbehinderung würde die Förderung der Audio-Deskription Zugang zu Beiträgen mit bewegten Bildern bringen. Weil Urheberrechtsbestimmungen den grenzüberschreitenden Austausch barrierefreier Publikationen verhindern, haben Menschen mit Behinderungen zudem einen bschränkten Zugang zu entsprechenden Büchern. Die Ratifizierung und Umsetzung des Marrakesch-Übereinkommens (externer Link) und die gesetzliche Verankerung von Massnahmen insbesondere betreffend Bildungsunterlagen würde diese Situation mildern.

Zu Freizeit-, Veranstaltungs- und Kulturorten sowie Sportanlagen haben Menschen mit Behinderungen ebenfalls häufig keinen Zugang. Hiergegen sollten verschiedene Massnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ergriffen werden. Menschen mit Behinderungen sind auch in ihrer Teilnahme am Breitensport oft benachteiligt. Die entsprechenden staatlichen Ressourcen müssen sich an einem vielfältigen und barrierefreien Sport- und Freizeitangebot ausrichten.

Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die in einer Institution leben, verfügen über wenig finanzielle Mittel für den Besuch von Veranstaltungen. Die Beträge für persönliche Auslagen sollten eine kulturelle und soziale Teilhabe ermöglichen und deren aktive Unterstützung als Qualitätsmerkmal für Institutionen gelten.

Ziel: Menschen mit Behinderungen können ihr künstlerisches, intellektuelles und kreatives Potential gleichberechtigt nutzen.

Kinder mit Behinderungen bleiben von einem wesentlichen Teil an Freizeitaktivitäten ausgeschlossen, weil die Einrichtungen nicht auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet sind. Unter anderem sind hier eine gesetzliche Pflicht zur hindernisfreien Gestaltung von Spielplätzen und Sensibilisierungsmassnahmen für private Anbieter zum Abbau von Vorurteilen vorzusehen.

Menschen mit Behinderungen als Kunstschaffende

Das künstlerische Potenzial von Menschen mit Behinderungen wird ausserhalb eines geschützten Rahmens kaum wertgeschätzt oder gefördert. Inclusion Handicap fordert hier eine inklusiv geplante und gesteuerte Kulturpolitik. Unter anderem soll die Öffnung von Institutionen gegenüber der Gesamtgesellschaft vom Staat finanziell und durch Sensibilisierungsmassnahmen unterstützt werden, Ausbildungsstätten sollen sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausrichten und kulturelle Räume sich für Kunstschaffende mit Behinderung öffnen.