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ÖV & Mobilität

Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Oft ermöglicht sie es erst, eine Ausbildung zu absolvieren, berufstätig zu sein, soziale Kontakte zu pflegen und Freizeitangebote zu nutzen. Für Menschen mit Behinderungen ist es elementar, dass sie das System des öffentlichen Verkehrs gleichberechtigt und autonom nutzen können – oder bei Bedarf Zugang zu Fahrdiensten haben. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verlangt, dass der ÖV bis 2023 nutzbar sein sollte.

Gesetzliche Vorgaben

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und die Behörden, Fahrzeuge sowie Bahnhöfe und Haltestellen bis 2023 an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzupassen. Kommunikationssysteme und Billettausgaben müssen dies seit 2013.

Ziel: Menschen mit Behinderungen haben Zugang zum gesamten System des öffentlichen Verkehrs und können dieses gleichberechtigt und autonom nutzen.

Probleme bei der Umsetzung

Vor allem im Bahn- und Busverkehr haben die gesetzlichen Vorgaben bereits eine beachtliche Wirkung entfaltet. Trotz der langen Fristen ist aber schon jetzt sicher, dass die Anpassung nicht bis 2023 gelingen wird. Insbesondere bei den Bushaltestellen herrscht grosser Handlungsbedarf: Inclusion Handicap schätzt, dass bis 2020 erst rund 10 Prozent der Bushaltestellen umgebaut sind. Bei den Bahnhöfen sieht es besser aus, aber 323 Bahnhöfe werden erst nach 2023 angepasst. Transportunternehmen sowie die Behörden auf Gemeinde, Kantons und Bundesebene haben zu lange geschlafen.

Die Verkehrsunternehmen und ddie Kantone gehen die Umsetzung der Anpassungen zu wenig koordiniert an. Deshalb sollte ein Gesamtkonzept zur Sicherstellung eines hindernisfreien ÖV entwickelt werden. Dazu sollen alle relevanten Akteure miteinbezogen werden.

Ziel: Menschen mit Behinderungen, die trotz aller Anpassungen den ÖV nicht autonom nutzen können, steht ein genügendes Angebot an Fahrdiensten zu.

Fahrdienste von grosser Bedeutung

Für Menschen mit Behinderungen, die trotz aller Anpassungen den öffentlichen Verkehr nicht nutzen können, sind Fahrdienste von grosser Bedeutung. Deshalb ist für sie ein angemessenes Angebot zur Verfügung zu stellen und zu finanzieren.

Auch reguläre Taxis können einen Beitrag zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen leisten. Oft stossen jedoch Menschen mit Behinderungen auf Benachteiligungen, weil die Fahrzeuge nicht zugänglich sind, Haltestellen für Menschen mit Sehbehinderung nicht erkennbar sind, TaxifahrerInnen die Beförderung von Assistenzhunden verweigern oder je nach Behinderungsart auf Sicherheitsprobleme hinweisen.