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Handicap und ÖV 2/2016

Handicap und ÖV 2/2016

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über ausgewählte Themen der Tätigkeiten von Inclusion Handicap in der technischen Beratung des ÖV sowie weitere relevanten Entwicklungen im Bereich ÖV.


Technik

Tandem-Verbot der SBB: Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen

Die SBB verbieten in den Schnellzügen den Verlad von Tandems und Dreirädern. Damit werden Menschen mit Beeinträchtigungen, die auf Fahrzeuge dieser Art angewiesen sind, benachteiligt.


Düdingen: Nicht BehiG-konforme Haltestelle im Bau

Das Bauprojekt der neuen Bushaltestelle Duensstrasse in Düdingen FR entspricht in Kombination mit den vorgesehenen Bussen nicht den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Inclusion Handicap erhob deshalb Einsprache.


Kanton Bern: Eine Arbeitshilfe mit grossem Fragezeichen

Inclusion Handicap ist vom Kanton Bern angefragt worden, die Entwicklung einer Arbeitshilfe «Hindernisfreie Bushaltestellen» zu begleiten. Das Instrument wäre nicht nötig gewesen, hätte Bern die Inangriffnahme der baulichen Massnahmen nicht verschlafen.


Inclusion Handicap entwirrt den Normen-Dschungel

Inclusion Handicap plant, Tabellen zu erarbeiten, die einen Überblick über die technischen Ausführungen der zahlreichen Rechtsvorschriften bei der ÖV-Infrastruktur und Fahrzeugen bieten sollen.


Politik

Finanzierung der Bahninfrastruktur: Unterstützung aus der Kommission – Teil des Geldes für BehiG-Umsetzung

Die Ständeratskommission unterstützt die Finanzierung der Bahninfrastruktur 2017 – 2020. Dies ist im Hinblick auf die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) dringend nötig.


Entwurf für die neuen Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnverordnung: Mitarbeit von Inclusion Handicap

Inclusion Handicap, die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen sowie Vertreter der Sehbehinderten- und Blindenorganisationen haben zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Arbeitsgruppe gebildet. Sie erarbeitet Vorschläge für eine neue Regelung der taktil-visuellen Markierungen in Bahnhöfen in den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV).