Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Reform der beruflichen Vorsorge: Rentenzuschlag auch für IV-Beziehende

Der Bundesrat hat die Reform der beruflichen Vorsorge in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorschläge beinhalten trotz Senkung des Umwandlungssatzes gewisse soziale Absicherungen, die für Menschen mit Behinderungen wichtig sind: So soll auch IV-Beziehenden ein lebenslanger Rentenzuschlag ausbezahlt werden.

Die Finanzen der Pensionskassen und somit die Renten der zweiten Säule sind unter Druck: Die steigende Lebenserwartung und die tiefen oder gar negativen Zinsen veranlassten den Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen. Dabei wird unter anderem der Mindestumwandlungssatz, mit dem die Höhe der Rente berechnet wird, von 6.8 auf 6.0 Prozent gesenkt. Dies hat tiefere Renten aus der 2. Säule zur Folge.

Lebenslanger Rentenzuschlag

Immerhin sollen die Einbussen mit einem lebenslangen Rentenzuschlag für Bezügerinnen und Bezüger von Invaliden- und Altersrenten abgefedert werden. Er beträgt für die ersten 15 Jahre nach Inkrafttreten je nach Jahrgang zwischen 100 und 200 Franken. Danach legt der Bundesrat die Höhe jährlich neu fest. Finanziert wird der Rentenzuschlag durch eine Erhöhung des Lohnabzuges um 0,5 Prozent. 

Versicherter Lohn wird erhöht

Neu soll auch der Koordinationsabzug gesenkt werden (von 24'885 auf 12'443 Franken). Dadurch erhöht sich der versicherte Verdienst und Personen, die Teilzeit arbeiten oder einen tiefen Lohn beziehen, sind besser abgesichert. Dies kommt einigen Menschen mit Behinderungen zu Gute, da sie überdurchschnittlich oft Teilzeit arbeiten oder einen tiefen Lohn aufweisen.

Inclusion Handicap wird die Vorlage nun genau analysieren und eine Vernehmlassungsantwort einreichen.