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Sicherheit für Menschen mit Behinderungen: Kommission mit wichtigem Signal

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) folgt dem Ständerat und will die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen verbessern: Die Barrierefreiheit von Informations-, Warn- und Alarmsystemen für Menschen mit Behinderungen soll – gegen den Willen des Bundesrates – gesetzlich verankert werden. Inclusion Handicap setzt sich dafür seit Langem ein.

Die SIK-N beantragt die Gesetzesänderung im Rahmen der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetztes (BZG). Der Nationalrat behandelt die Vorlage voraussichtlich in der Wintersession am 3. Dezember. Der Ständerat stimmte dem Antrag bereits zu.

Mit den Informations-, Warn- und Alarmsytemen warnt und informiert der Bund über Gefahren wie beispielsweise Unwetter, Naturkatastrophen oder AKW-Unfällen. Damit die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen gewährleistet ist, müssen die Systeme barrierefrei zugänglich sein. Barrierefreiheit heisst konkret: Blinden, gehörlosen oder kognitiv beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürger müssen die Informationen zugänglich gemacht werden, d.h. z.B., sie müssen sowohl visuell, akustisch oder in leichter Sprache abrufbar sein.

BehiG reicht nicht aus

Die Verankerung der entsprechenden Regelung ist notwendig, da das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nicht ausreicht. Die darin formulierten Verpflichtungen sind sehr allgemein gehalten. Es braucht klare Bestimmungen in den Spezialgesetzen wie eben z.B. dem BZG.