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Einbezug der Behindertenorganisationen nicht zufriedenstellend

Die Behörden müssen gemäss Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) die Betroffenen und ihre Organisationen miteinbeziehen, wenn es ihre Belange betrifft. Die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von Nationalrat Christian Lohr ist nicht zufriedenstellend, denn der Einbezug erfolgt in der Schweiz keineswegs systematisch.

Die UNO-BRK verlangt, dass rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Behinderungen und politische Strategien zu deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit der Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen erarbeitet werden. Diese Vorgabe wird in der Schweiz bei weitem nicht erfüllt. Nationalrat Christian Lohr (CVP) hat deshalb eine entsprechende Interpellation eingereicht. Die Antworten sind jedoch sehr unbefriedigend.

Inclusion Handicap erlebt in der täglichen Arbeit, dass die Sensibilität und die Kenntnisse über diese völkerrechtliche Verpflichtung bei den meisten Verwaltungsstellen nicht vorhanden sind. So wurde z.B. die Strategie des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im Bahnverkehr zuerst ohne Einbezug der Behindertenorganisationen erarbeitet – und auch der Öffentlichkeit präsentiert. Inclusion Handicap übte Druck aus, was sich erfolgreich auswirkte: Es folgten konstruktive Sitzungen mit dem BAV, das daraufhin dieses Anpassungen seiner Strategie vornahm. Diese ist nun im Einklang mit den BehiG-Anforderungen.

Auch bei so zentralen Projekten wie der «Nationalen Behindertenpolitik» - mit der notabene eine Strategie zur Umsetzung der UNO-BRK erarbeitet werden soll – ist die Frage des Einbezuges der Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen noch nicht gelöst.

Vernehmlassungsverfahren reicht nicht aus

Behindertengleichstellung verbirgt sich in den unterschiedlichsten Politikbereichen: Von der Krankenversicherung-, Radio- und TV-Gesetzgebung, über die Anforderungen der Führerausweise bis zur Sportförderung. Der Bundesrat sieht durch das Vernehmlassungsverfahren gewährleistet, dass die Behindertenverbände bei politische Vorlagen aus allen Bereichen einbezogen werden. Inclusion Handicap stellt jedoch fest, dass bei den meisten Verwaltungsstellen die Kenntnisse über die BRK kaum vorhanden sind und die Gesetzesvorlagen kaum einmal deren Anforderungen genügen.

Entsprechende Anpassungen werden auch nicht durch die unzähligen Vernehmlassungsantworten von Inclusion Handicap getätigt. Besonders problematisch ist, dass die Vorlagen in ihren Grundzügen bereits stehen und der Einbezug im Vernehmlassungsverfahren zu spät erfolgt. Von einem zufriedenstellenden Einbezug kann also keine Rede sein.