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Versicherungsspione: Inclusion Handicap fordert Umsetzung mit AugenmassVernehmlassung ATSV

Am 25.11. hat die Stimmbevölkerung Ja zur gesetzlichen Grundlage zur Überwachung Versicherter gesagt; der Bundesrat hat bereits die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Inclusion Handicap fordert, dass das Gesetz mit Augenmass umgesetzt wird.

Zentrale Änderungen der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) betrifft insbesondere die Konkretisierung der Bewilligungspflicht für Detektive. Inclusion Handicap unterstützt dies im Grundsatz, fordert jedoch eine restriktivere Handhabung. Konkret geht es u.a. um folgende Fragen:

  • Wer darf observieren? Gemäss Bundesrat Personen mit Polizei- oder «gleichwertiger Ausbildung». Dazu sollen z.B. Detektivschulen gehören, deren Absolvierung weder Berufstitel noch eine geschützte Berufsbezeichnung garantieren. Inclusion Handicap fordert, dass nur Personen mit Polizeiausbildung observieren dürfen.
  • Wer unterliegt der Bewilligungspflicht? Nur «externe Spezialistinnen und Spezialisten», schlägt der Bundesrat vor. Inclusion Handicap fordert diese auch für Angestellte der Versicherungen.
  • Wer erteilt die Bewilligungen? Nach Ansicht des Bundesrates soll es das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sein. Inclusion Handicap fordert eine unabhängige Instanz ausserhalb des BSV oder ein anderes Bundesamt.
  • Welche Anforderungen gelten für die Detektive? Sie müssen spezifische Rechtskenntnisse aufweisen, sagt der Bundesrat. Inclusion Handicap fordert zusätzlich behindertenspezifische Kenntnisse. Um einen mutmasslichen Versicherungsbetrug objektiv beurteilen zu können, muss eine Detektivin oder ein Detektiv das nötige Wissen über Krankheitsbilder, ihre Symptome usw. haben.