Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Leichte, aber ungenügende Korrekturen für Menschen mit BehinderungenMedienmitteilung vom 26.01.2018: EL-Reform und Überwachung Versicherter in der SGK-N

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) nahm heute die Beratungen zur gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten auf. Für Inclusion Handicap gehen die Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte zu weit. Inclusion Handicap begrüsst aber, dass die Kommission für sämtliche Observationsmassnahmen eine richterliche Genehmigung als notwendig erachtet. Zudem führte die SGK-N die Beratungen zur Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) weiter.

Wie der Ständerat will auch die SGK-N die Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Behinderungen massiv einschränken und Privatdetektiven erlauben, Personen bei Missbrauchsverdacht in ihrem privaten Raum zu überwachen. Zudem hält die Kommission am Einsatz von GPS-Trackern fest, obwohl selbst der Bundesrat aus den bisherigen Erfahrungen zum Schluss gelangt ist, dass deren Einsatz keinen Mehrwert bringt. 

Inclusion Handicap begrüsst aber, dass die SGK-N für sämtliche Observationsmassnahmen (Bild- und Tonaufzeichnungen, Einsatz von GPS-Trackern) eine richterliche Genehmigung voraussetzt. Der Ständerat hatte nur den Einsatz von GPS-Trackern einer richterlichen Genehmigung unterstellt.

Inclusion Handicap ist dezidiert für eine gesetzliche Grundlage von Überwachungen und verurteilt Versicherungsmissbrauch aufs Schärfste. Insbesondere IV-Rentnerinnen und -Rentner leiden unter dem völlig ungerechtfertigten Generalverdacht des Versicherungsmissbrauchs. Es gilt aber die Verhältnismässigkeit zu wahren: 2016 gab es insgesamt 20 Strafanzeigen wegen IV-Missbrauchs – wobei nicht öffentlich kommuniziert wurde, wie die Gerichte urteilten. 

Kommission kommt auf Regelung zum Vermögensverzehr zurück

Inclusion Handicap begrüsst, dass die SGK-N beschlossen hat, auf die Frage des Vermögensverzehrs zurückzukommen. Einen Entscheid wird die Kommission erst in der nächsten Sitzung fällen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat beschlossene Regelung würde bedeuten, dass wer z.B. einen Hirnschlag erleidet und IV-Rentner wird, fünf Jahre vorher aber eine grössere Investition tätigte, u.U. kein Anrecht mehr auf EL hat. Inclusion Handicap hofft nun, dass die SGK-N diese Regelung ablehnt.

Grundsätzlich positiv zu bewerten ist der Beschluss, Rentnerinnen und -Rentnern einen Zuschlag für das betreute Wohnen zu gewähren. Doch die Kommission will eine Spaltung der ersten Säule, indem die Beiträge nur AHV-, nicht jedoch IV-Beziehenden zu Gute kommen sollen! Menschen mit Behinderungen würden einmal mehr benachteiligt. 

Auskunft

Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen Inclusion Handicap:

/ 079 714 07 37