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Eltern mit Behinderungen noch mehr unter finanziellem DruckMedienmitteilung vom 03.11.2017: EL-Reform in der SGK-N

Ginge es nach der SGK-N, würden Eltern mit Behinderungen künftig weniger Ergänzungsleistungen für ihren Nachwuchs erhalten. Kinder würden für EL-Bezügerinnen und –Bezüger zum Armutsrisiko. Für Inclusion Handicap ist dieser Beschluss inakzeptabel. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen wird sich vehement dafür einsetzen, dass der Nationalrat diesen Entscheid korrigiert. Auch dank seiner Intervention können jedoch die Ausgaben für die Betreuungskosten neu angerechnet werden.

Rund die Hälfte der Menschen mit Behinderungen, die auf eine IV-Rente angewiesen sind, benötigen Ergänzungsleistungen, um finanziell über die Runden zu kommen. Sie leben schon heute in sehr prekären finanziellen Verhältnissen. Mit den heute beschlossenen Vorschlägen der SGK-N würden insbesondere Eltern mit Behinderungen den Gürtel noch massiv enger schnallen müssen. Menschen mit Behinderungen sind gemäss Bundesamt für Statistik fast doppelt so oft von Armut gefährdet als solche ohne Behinderungen: Die Vorschläge der Kommission würden ihre Situation noch verschärfen.

Ginge es nach der SGK-N, würden die Ergänzungsleistungen für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern unterschiedlich berücksichtigt: Für Kinder unter 11 Jahren würde es massive Kürzungen geben. Zudem werden pro zusätzlichem Kind einer Familie die Beiträge gekürzt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 11 Jahren bedeutet dies eine unverantwortliche Kürzung von 600 Franken im Monat! Heute bekommen sie 840 Franken pro Kind, gemäss SGK-N würden sie noch 590 für das erste und 490 für das zweite erhalten.

Der allgemeine Lebensbedarf der Kinder umfasst alltägliche Ausgaben wie Essen, Kleider, Hygieneartikel, ein Hobby, den Schulweg und vieles mehr. Dies alles wäre mit der vorgeschlagenen Senkung der Beiträge nicht mehr zu finanzieren. Die Eltern, die EL beziehen, müssten sich für das Kindeswohl jeden Franken vom Mund absparen. Dies ist für Inclusion Handicap nicht akzeptabel.

Betreuungskosten werden angerechnet

Immerhin: Künftig werden Betreuungsausgaben für Kinder, die aufgrund des Gesundheitszustandes oder der beruflichen Tätigkeit der Eltern nötig sind, als Auslagen angerechnet. Unter anderem Inclusion Handicap hatte diesen Vorschlag eingebracht. Dies federt die finanzielle Situation zumindest für einen Teil der Familien etwas ab.

Verzögerung verschärft finanzielle Not

Die Kommission wird die Beratung der EL-Reform erst im kommenden Jahr wieder aufnehmen. Diese Verzögerung ist für EL-Bezügerinnen und –Bezüger insbesondere aufgrund der ständig steigenden Mieten schwer verdaulich: Die heute entrichteten Beiträge reichen bei weitem nicht aus, um die Wohnkosten zu decken.