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Neue SBB-Züge Dosto werden auf Zugänglichkeit getestet

Die Neuanschaffung der SBB wird während der befristeten Betriebsbewilligung von den Fachkommissionen sowie Inclusion Handicap auf ihre Zugänglichkeit geprüft. Inclusion Handicap würde bei Mängeln gegen die Zulassung vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machen.

Der Dosto ist eine bedeutende Investition der SBB: Sie beschaffen 62 Doppelstockzüge für den Fernverkehr, die nach der definitiven Zulassung auf der hochfrequentierten Strecke zwischen Genf und St. Gallen zum Einsatz kommen sollen. Das Bundesamt für Verkehr hat im Dezember eine befristete Betriebsbewilligung für ein Jahr erteilt; damit bestehende Mängel während dieser Testphase eruiert und bis spätestens nach Ablauf des Jahres behoben werden können.

Inclusion Handicap und die Fachkommissionen werden diese Zeit nutzen, um die Fahrzeuge zu überprüfen und den SBB ihre Forderungen in Bezug des Behindertengleichstellungsrechts zu unterbreiten. Bereits jetzt ist bekannt, dass die Handläufe entlang der Treppen zum 1. Stock des Fahrzeuges den Anforderungen des Behindertengleichstellungsrechts nicht entsprechen. Erst bei einer Begutachtung des Fahrzeuges an einem entsprechenden Perron wird zudem ersichtlich, inwiefern der niveaugleiche Zugang gewährleistet ist.

Am 22. Dezember 2017 werden die neuen Fahrzeuge durch die Behindertenorganisationen besichtigt. Gestützt auf den gewonnenen Erkenntnissen wird Inclusion Handicap entscheiden, ob bereits gegen die befristete Betriebsbewilligung Beschwerde erhoben werden soll. Zudem kann Inclusion Handicap im Rahmen der definitiven Betriebsbewilligung auch von ihrem Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machen, falls die Anforderungen an das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht erfüllt sind.