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Neue Verordnungen für hindernisfreien ÖV in der Pipeline

Das Bundesdamt für Verkehr (BAV) hat diverse Verordnungen, die den hindernisfreien öffentlichen Verkehr betreffen, überarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Inclusion Handicap hat sich im Vorfeld mit dem BAV zu diesem «Revisionspaket 2020» ausgetauscht.

Überarbeitet werden diverse Reglewerke, wie beispielswise die  Eisenbahnverordnung, die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Vekehrs oder diverse Leitfäden. Inclusion Handicap und das BAV hatten bereits im Vorfeld Gespräche geführt, damit die Änderungen die autonome Benutzung des ÖV von Menschen mit Behinderungen optimiert wird.

Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen wird die Entwürfe detailliert prüfen und eine Stellungnahme einreichen. Die neuen Regelungen sollen per November 2020 in Kraft treten. Inclusion Handicap und das BAV verbleiben im Dialog.

Inhalt der neuen Regelungen ist unter anderem die schwierige Situation bei Kurvenbahnhöfen, bei denen es schwieriger ist, den autonome Zu- und Ausstieg von Passagieren im Rollstuhl zu garantieren, da der Zug eine Neigung aufweist.