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Reform der Altersvorsorge 2020Positionspapier zur Volksabstimmung vom 24. September 2017

Das Schweizer Volk hat im September 2017 die «Reform der Altersvorsorge 2020» abgelehnt. Inclusion Handicap hatte ein «Ja» empfohlen. Die Reform tangierte auch ganz wesentlich die Ansprüche von Menschen mit Behinderun-gen. Inclusion Handicap als politischer Dachverband der Behindertenorganisation hat die Arbeiten an dieser Reform deshalb kritisch begleitet und die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in den gesetzgeberischen Prozess eingebracht. Auch wenn die Vorlage nicht zu 100 Prozent zu überzeugen vermag, sagt Inclusion Handicap nach Abwägung aller Vor- und Nachteile klar JA zur Reform der Altersvorsorge. Der Entscheid des Vorstandes fiel einstimmig.

Die Reform der Altersvorsorge verfolgt zwei grundsätzliche Ziele:

  1. Sie will die Finanzierung der Leistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge sichern. Dies gelingt mit dem vorliegenden Paket
  2. Sie will das Leistungsniveau für die Rentnerinnen und Rentner erhalten. Dieses Ziel wird nur mit einigen Abstrichen erreicht. Dies ist alles andere als selbstverständlich, denn die Rahmenbedingungen sind schwierig: Die Bevölkerung wird immer älter, womit die Zahl der AHV-Rentnerinnen und Rentner steigt. Die Kapitalerlöse der Pensionskassen nehmen ab. Es ist zudem gelungen, problematische Massnahmen wie die Erhöhung des Pensionsalters auf 67 bis auf weiteres zu verhindern.

Die Reform der Altersvorsorge ermöglicht flexible Lösungen mit Pensionierungen nach individuellen Bedürfnissen. So wird es künftig möglich sein, eine Altersrente der AHV und der beruflichen Vorsorge im Sinne einer gleitenden Pensionierung ab 62 Jahren ganz oder auch teilweise (und allenfalls in Ergänzung zu einer Teilrente der IV) zu beziehen. Dies entspricht einem Bedürfnis vieler Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Aus Sicht der Menschen mit Behinderungen sind nicht alle Entscheide des Parlaments erfreulich. Bedauerlich ist insbesondere, dass der monatliche Zusatz von 70 Franken künftig nur den AHV-Rentnern und -Rentnerinnen zukommen soll, nicht aber den Personen, die IV-Renten beziehen. Dabei sind sie es, die noch häufiger in knappen finanziellen Verhältnissen leben. Sie sollen erst bei Übertritt ins AHV-Alter von der neuen Leistung profitieren können.

Die vorgesehene Senkung der Umwandlungssätze bei den Pensionskassen ist unpopulär, aber unumgänglich. Sie trifft nicht nur die Altersrentnerinnen und -rentner, sondern ebenso sehr die Invalidenrentnerinnen und -rentner. Diese Massnahme wird aber zu einem guten Teil durch die Erhöhung des versicherten Verdienstes für Menschen mit Teilzeitbeschäftigungen und Niedriglöhnen kompensiert. Davon werden Menschen mit Leistungseinschränkungen in besonderem Masse profitieren.

Dieser Makel vermag die positiven Elemente der Reform aber nicht aufzuheben. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Finanzmarktsituation gibt es keine Alternative zu dieser Reform. Ohne Korrekturmassnahmen würde eine gravierende Unterfinanzierung des AHV-Fonds sowie in der zweiten Säule eine krasse Umverteilung von den Jungen zu den Älteren resultieren.

Die Gesamtwürdigung spricht aus Sicht der Behindertenorganisationen für ein JA zur ausgewogenen Reform der Altersvorsorge!