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Nein zu No BillagVolksabstimmung vom 4. März 2018

Inclusion Handicap bekämpft die Volksinitiative No Billag: Ohne öffentliche Finanzierung der Medien gibt es kein Angebot mehr für Menschen mit einer Sinnesbehinderung. Die Audiodeskription sowie die Untertitelung oder die Programme in Gebärdensprache sind gerade für die politische Meinungsbildung essentiell.

Die Initiative

Am 4. März stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und TV-Gebühren» (oder kurz «No-Billag») ab. Sie verlangt explizit, dass der Bund keine Empfangsgebühren mehr erheben darf und keine Radio- und TV-Station mit öffentlichen Geldern unterstützt werden kann. Zudem soll der Programmauftrag gestrichen werden, der u.a. verlangt, dass Radio und Fernsehen zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung sowie zur freien Meinungsbildung beiträgt, und dass die kulturelle Vielfalt der Schweiz in den Programmen zum Ausdruck kommt.

Ohne Gebühren keine Untertitelungen, Hörfilme oder Sendungen in Gebärdensprache

Barrierefreie Angebote der Sendungen

Menschen mit Behinderungen haben einen völker- und verfassungsrechtlichen Anspruch auf Zugang zu Radio- und Fernsehen. Die Billag erlaubt die Finanzierung von barrierefreien Sendungen. Die SRG untertitelt heute über die Hälfte der Sendezeit (30'000 Stunden). Mehr als 400 Sendungen sind mit Audiodeskription (laufende akustische Beschreibung des Filmablaufs, Hörfilme) versehen. Dank einer neuen Vereinbarung soll das Angebot bis 2022 weiter ausgebaut werden: Die Untertitelung auf 80 Prozent des Angebots sowie 900 Stunden Hörfilme. Die Regionalfernsehen, die ebenfalls Beiträge aus dem Gebührentopf erhalten, müssen ihre Informationssendungen untertiteln.

Dies erlaubt blinden, gehörlosen, seh- und hörbehinderten Menschen wenigstens zu einem Teil des TV-Angebotes gleichberechtigten Zugang. Ausserdem sind die barrierefreien Informationssendungen zentral für die politische Meinungsbildung.

Position von Inclusion Handicap

  • Ohne Gebührenfinanzierung gibt es kein barrierefrei zugängliches TV-Programm für Menschen mit einer Sinnesbehinderung mehr.
  • Private TV-Stationen würden keine Untertitelung, Audiodeskription oder Sendungen in Gebärdensprache anbieten. Dies ist wirtschaftlich nicht rentabel.
  • Informationssendungen sind für die politische Meinungsbildung zentral. Für blinde Bürgerinnen und Bürger ist ein qualitativ hochstehendes Radioprogramm essentiell, für gehörlose Bürgerinnen und Bürger nimmt z.B. die Tagesschau in Gebärdensprache eine wichtige Rolle ein.
  • Ein wichtiger Kanal zur Sensibilisierung entfällt: Gerade die SRG thematisiert die Herausforderungen und Benachteiligungen der Menschen mit Behinderungen hin und wieder, auch aufgrund des Auftrages, die «Vielfalt der Gesellschaft» abzubilden. Private Medien würden nicht sensibilisieren.

Die Folgen bei einer Annahme wären fatal und verfassungs- sowie völkerrechtswidrig. Menschen mit Sinnesbehinderungen würden beim Medienzugang massiv stärker benachteiligt als heute.

Deshalb empfiehlt Inclusion Handicap ein klares Nein zur No-Billag-Initiative.


Medienmitteilung vom 04.03.2018