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Was ändert sich mit der EL-Reform?

Am 1. Januar 2021 treten die Änderungen in Kraft, die im Rahmen der Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) beschlossen wurden. Inclusion Handicap hat die wichtigsten Änderungen in diversen Factsheets zusammengetragen. Hier vorgestellt werden Neuerungen bei den Wohnkosten, beim Vermögen, beim Lebensbedarf für Kinder, bei der Anrechnung des Einkommens von Ehegatten, bei der Krankenkassenprämie, bei der Senkung der EL-Mindesthöhe sowie bei der Rückerstattung aus dem Nachlass. Zudem wird aufgezeigt, für wen aufgrund der Besitzstandsregelung bis längstens Ende 2023 weiterhin das alte Recht massgebend ist. Die Änderungen werden anhand von diversen Beispielen veranschaulicht.