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Erfreuliche Entwicklung bei Fernbussen

Die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und Inclusion Handicap verläuft im Zusammenhang mit der Erteilung von Konzessionen für Fernbuslinien erfreulich. Die Beförderung von Menschen mit Behinderungen wird gewährleistet.

Linienfernbusse sind in der Schweiz eine Seltenheit, einzelne Unternehmen versuchen in diesem Markt Fuss zu fassen. Nach Ansicht des Bundesrates seien Fernbuslinien eine sinnvolle Ergänzung zum heutigen ÖV-Netz (Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.10.2017). (externer Link) Zum Betrieb ist eine Konzession des Bundes nötig, womit die Transportunternehmen verpflichtet sind, die Anforderungen zur Hindernisfreiheit gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) zu erfüllen. Inclusion Handicap und das BAV arbeiteten dabei zusammen.

Nicht immer sind bei den Unternehmen sofort BehiG-konforme Busse verfügbar. Auf Antrag stellt das BAV den Unternehmen eine befristete Bewilligung aus. Die Transportunternehmen sind in dieser Zeit verpflichtet, eine Ersatzlösung anzubieten. Spätestens danach müssen sie komplett zugängliche Busse anbieten.

Exemplarisch sei der aktuelle Fall der Verkehrsbetriebe Luzern genannt, die mit dem sogenannten «Flugbus» Personen aus der Innerschweiz an den Flughafen Zürich befördern. Mobilitätseingeschränkte Reisende müssen bei der Anmeldung, die für alle Passagiere erforderlich ist, ihre Beeinträchtigung vermerken. Das Transportunternehmen ist verpflichtet, die Passagiere z.B. per Hublift den Zugang zum Bus zu verschaffen. Dabei muss sichergestellt werden, dass dies für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder anderen Hilfsmitteln zur Verfügung gestellt wird. Damit die Transportunternehmen eine definitive Konzession erhalten, sind diese Alternativlösungen nicht mehr zulässig. Die Fahrzeuge müssen komplett hindernisfrei zugänglich sein. Inclusion Handicap begrüsst diese Entwicklung.