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Herber Rückschlag für Menschen mit BehinderungenMedienmitteilung: Beschwerde gegen die Betriebsbewilligung des FV-Dosto der SBB

Inclusion Handicap hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur befristeten Betriebsbewilligung der neuen Doppelstock-Züge mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Ein Teil der Schweizer Bevölkerung wird bis 2060 von der selbstständigen Benutzung des ÖV ausgeschlossen. Ein Trostpflaster: Immerhin gab das Gericht dem Behindertendachverband in der Frage der zu steilen Rampe beim Ausstieg teilweise Recht.

Dieses Urteil ist ein herber Rückschlag für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Viele können die neuen Züge, die bis ca. 2060 rollen werden, nicht selbstständig nutzen. Genau dies verlangt jedoch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Für Inclusion Handicap ist es unverständlich, dass derartige Hindernisse zugelassen werden.

«Leidtragende sind Menschen mit Behinderungen», sagt Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap. «Auf der einen Seite wird von Personen mit Behinderungen erwartet, dass sie einer Beschäftigung nachgehen. Auf der anderen Seite ist es ihnen nicht möglich, selbstständig mit dem ÖV an ihren Arbeitsort zu fahren.»

Inclusion Handicap wird die Urteilsbegründung nun eingehend prüfen und in enger Absprache mit den Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob das Urteil an das Bundesgericht weitergezogen wird. Inclusion Handicap hatte in der Beschwerde vom Januar dieses Jahres 15 Rechtsbegehren gestellt.

Einen Teilerfolg erlangte der politische Dachverband der Behindertenorganisationen vor wenigen Wochen, als er in vier Punkten eine Einigung mit den SBB erzielt hatte. Von den übrigen Rechtsbegehren wies das BVGer nun 10 ab. In der Frage der zu steilen Rampe beim Ausstieg hiess es die Beschwerde von Inclusion Handicap teilweise gut.

Die Rampe bleibt unpassierbar und gefährlich

Die zu hohe Neigung der Rampe hat zur Folge, dass viele Reisende im Rollstuhl den Zug nicht selbstständig verlassen können oder Gefahr laufen, aus dem Rollstuhl zu kippen. Inclusion Handicap vertritt den Standpunkt, dass die geltenden europäischen Normen (TSI-PRM), auf die sich SBB und Bombardier stützen, den Anforderungen des BehiG nicht genügen.

Inclusion Handicap hatte im Verfahren zudem darauf aufmerksam gemacht, dass bei zahlreichen Türen nicht einmal die europäische Norm eingehalten wird. Hier hiess das BVGer den Beschwerdepunkt teilweise gut: Die SBB müssen sicherstellen, dass mindestens ein Eingang pro Zug die Neigung von 15 Prozent nicht übersteigt. Diese Auflage wird die Gefahren und Probleme für Passagiere mit Behinderungen nicht beseitigen.