Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Trends in IV-Statistik setzen sich fortIV-Statistik 2022

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat Ende Mai 2023 die jährlich erscheinende IV-Statistik publiziert. Die Zahlen bestätigen bestehende Trends: Die Rentenzahlen bleiben tief – Versicherte mit psychischen Beeinträchtigungen bilden weiterhin den grössten Anteil der Rentenbezüger:innen.

Laut der Ende Mai vom BSV publizierten IV-Statistik hat die Invalidenversicherung (IV) im Jahr 2022 9,8 Milliarden eingenommen und 9,7 Milliarden ausgegeben. Dadurch resultierte ein Umlageergebnis von 0,1 Milliarden Franken. Weil das Anlageergebnis -0,4 Milliarden betrug, resultierte ein leicht negatives Betriebsergebnis von -0,3 Milliarden Franken. 

Die Invalidenversicherung (IV) entrichtete im vergangenen Jahr Leistungen an 453 000 Personen. Grösster Ausgabenteil bildeten dabei weiterhin die Renten, sie machen 56% der gesamten Ausgaben der IV aus. 75% der 220 400 Rentenbezüger:innen in der Schweiz beziehen eine ganze IV-Rente.

Neurentenquote sinkt auf Stand von 2022 zurück

Der Anteil der IV-Rentenbeziehenden an der versicherten Bevölkerung liegt seit 2018 konstant bei 4,0%. 2005 betrug der Anteil noch 5,3%. Die Neurentenquote (entspricht dem Anteil der Neurentenbeziehenden an der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz zwischen 18 und 63/64 Jahren) sank 2022 auf 3,1 % und damit wieder auf das Niveau von 2020. Zurückzuführen ist dies auf erfolgreiche Eingliederungen, insbesondere aber auch auf Leistungskürzungen und Zugangsbeschränkungen.

Menschen mit psychischer Behinderung müssen noch stärker unterstützt werden

Bei der Invaliditätsursache setzt sich ein Trend fort: Der Anteil der Rentenbeziehenden mit einer psychischen Beeinträchtigung steigt kontinuierlich an. Seit 2018 stieg der Anteil um jeweils 1% und 2022 lag er bei 51%. Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene IV-Weiterentwicklung mit dem Fokus auf Jugendliche und Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung wird diesen Trend hoffentlich stoppen. Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen müssen die besonderen Bedürfnisse von Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung unbedingt vermehrt berücksichtigen.

Weitere Informationen aus der IV-Statistik

  • Zweitgrösster Ausgabenpunkt nach den Renten sind berufliche Eingliederungsmassnahmen. 
  • Seit dessen Einführung im Jahr 2012 stetig zugenommen hat der Bedarf nach einem Assistenzbeitrag: 2022 haben rund 4200 Personen einen Assistenzbeitrag bezogen.
  • Junge Versicherte unter 20 Jahren sowie Personen ab 55 Jahren bilden gemessen an der versicherten Bevölkerung die grössten Anteile der IV-Beziehenden: Während Personen unter 20 Jahren vor allem aufgrund von Geburtsgebrechen Leistungen für medizinische Massnahmen beanspruchen, beziehen Personen ab 55 grösstenteils eine IV-Rente. 
  • Ab 55 Jahren nimmt die Bedeutung von Hilfsmitteln mit steigendem Alter deutlich zu. 

Mehr Informationen auf der Website des BSV (externer Link)