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Persönlichkeitsrechte gelten nicht für IV-BezügerMedienmitteilung vom 14.12.2017: Überwachung Versicherter im Ständerat

Versicherungsmissbrauch gilt es zu bekämpfen. Dazu soll auch die Möglichkeit bestehen, Verdächtige zu observieren. Doch was der Ständerat heute beschloss, geht zu weit: Rechtsstaatliche Prinzipien werden mit Füssen getreten. Inclusion Handicap kritisiert diesen Entscheid.

Geht es nach dem Ständerat, sollen künftig des Versicherungsmissbrauchs verdächtige Personen elementare Persönlichkeitsrechte nicht mehr zugestanden werden. Privatdetektiven soll es möglich sein, Verdächtige auch im privaten Raum zu beobachten. Sie werden also auch in Wohnungen observiert werden können. Dies greift in die Persönlichkeitsrechte ein und ist rechtsstaatlich problematisch. Immerhin korrigierte der Ständerat noch den Vorschlag der Kommission, wonach nicht einmal beim Verwenden von GPS-Trackern eine richterliche Genehmigung nötig wäre. Diese Korrektur war zwingend nötig.

Inclusion Handicap fordert ausserdem, dass auch Bild- und Tonbandaufzeichnungen von einer unabhängigen Stelle bewilligt werden müssen.

Observationen sind nötig

Inclusion Handicap verurteilt Versicherungsmissbrauch vehement. Gerade IV-Bezügerinnen und -Bezüger leiden unter dem völlig ungerechtfertigten Generalverdacht, unter dem sie in der Öffentlichkeit häufig stehen. Inclusion Handicap unterstützt eine gesetzliche Grundlage, die Observationen ermöglicht.

Nur 20 Strafanzeigen

Die Vorlage wurde überhaupt erst nötig, weil in der Schweiz jahrelang Observationen ohne genügende gesetzliche Grundlagen durchgeführt worden waren. Aus diesem Grund hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) die Schweiz gerügt, weshalb Überwachungen momentan nicht durchgeführt werden können. Die jetzige Lösung des Ständerates erfüllt die Anforderungen an den Persönlichkeitsschutz nicht.

Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wurden im vergangenen Jahr 270 Observationen angeordnet, wobei in 180 Fällen ein Missbrauch nachgewiesen werden konnte. Missbrauch ist in der Terminologie des BSV jedoch verwirrend: Dazu zählt es z.B. auch, wenn jemand im Versehen gegen die Meldepflicht verstösst. Insgesamt gab es lediglich 20 Strafanzeigen im Jahre 2016, wobei keine Zahlen existieren, wieviele davon auch wirklich wegen Betrug verurteilt wurden.

Auskunft

Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher
, 076 428 96 94

Die Position von Inclusion Handicap wurde in enger Zusammenarbeit mit den 25 Mitgliederorganisationen erarbeitet.