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Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen bei Privat-Versicherungen

Keine Zusatzversicherung wegen einer Behinderung, keine barrierefrei zugänglichen Vertragsunterlagen, keine Übernahme von Kosten bei einer Hausratsversicherung für Schäden, die aufgrund einer Behinderung entstehen – Menschen mit Behinderungen werden von Privat-Versicherungen benachteiligt. Inclusion Handicap fordert in seiner Vernehmlassungsantwort zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom Bundesrat, dass diese Ungleichbehandlung behoben wird.

Es gibt drei Arten von Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen hauptsächlich ausgesetzt sind:

  • Verweigerung einer Versicherungsdienstleistung
    Beispiel: Eine Krankenkasse verweigert z.B. einer gehörlosen Person eine Zusatzversicherung, da sie angeblich aufgrund ihrer Behinderung ein grösseres Gesundheitsrisiko darstelle.
  • Ungleichbehandlung bei einer Versicherungsdienstleistung
    Beispiel: Eine Person mit Multipler Sklerose will eine Zusatzversicherung abschliessen. Die Krankenkasse schickt ihr jedoch eine Offerte unter dem Vorbehalt, dass keine Kosten im Zusammenhang mit ihrer Krankheit übernommen werden.
  • Probleme der Barrierefreiheit
    Eine blinde Person will eine Hausratsversicherung abschliessen, doch die Versicherung weigert sich, die PDF-Dokumente in barrierefreier Form zuzustellen.

Die genannten Benachteiligungen können nach Ansicht von Inclusion Handicap nur unter sehr strengen Voraussetzungen gerechtfertigt werden. Wenn es sich um Krankenzusatz- oder Lebensversicherungen handelt, muss ein nochmals strengerer Massstab angelegt werden, da diese zentrale bzw. existenzielle Güter betreffen.

Um künftig derartige Benachteiligungen zu verhindern, müssen der bestehende Diskriminierungsschutz in der Bundesverfassung und im BehiG sowie die Vorgaben aus der UNO-Behindertenrechtskonvention konkretisiert werden. Inclusion Handicap regte deshalb in der Vernehmlassungsantwort eine Generalklausel an, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen vorbeugt.