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Bildung

Eine qualitativ hochstehende, inklusive Bildung schafft die Grundlage dafür, dass alle Menschen ihr Potenzial voll entfalten und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das gilt besonders für die Teilnahme am Erwerbsleben.

Ziel: Menschen mit Behinderungen nehmen an einem qualitativ hochstehenden, inklusiven Bildungssystem teil, das ein lebenslanges Lernen ermöglicht

Inklusives Bildungssystem

Die Schweiz ist heute von einem inklusiven Bildungssystem noch weit entfernt. Gerade für Menschen mit geistigen Behinderungen sind auf allen Ebenen der Bildung viele Angebote nicht zugänglich. Kinder und Jugendliche mit geistigen Behinderungen werden in der Regel nach wie vor einer Sonderschule zugewiesen. Zudem werden auf allen Bildungsstufen Massnahmen des Nachteilsausgleichs oder die nötige Assistenz oft verweigert.

Es fehlt am Wissen und oft auch an einer positiven Haltung gegenüber Inklusion. Der finanzielle Druck auf das Gemeinwesen verschärft die Situation zusätzlich. Inclusion Handicap fordert deshalb einen grundlegenden Wandel in der Bildungspolitik: die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die Bereitstellung der hierfür notwendigen Mittel muss selbstverständlich werden. Damit verbunden sein sollte auch eine ausreichende Finanzierung der entsprechenden Ausbildung des Lehrpersonals und ein Bundesprogramm zur Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in nachobligatorischen Ausbildungen.

Integration vor Separation

Grundsätzlich gilt in der Schweiz bereits heute der Vorrang der integrativen Schulung vor der separativen – wenn auch nicht absolut. Dies wurde durch das Bundesgericht festgeschrieben und findet sich z.B. auch in der interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogikkonkordat), dem allerdings noch nicht alle Kantone beigetreten sind.

Anpassung der Rechtsgrundlagen

Mit den relevanten Bestimmungen in der Bundesverfassung und dem Behindertengleichstellungsgesetz verfügt die Schweiz über wichtige Rechtsgrundlagen, um die Nichtdiskriminierung und Inklusion im Bildungsbereich zu gewährleisten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch sind aber kantonale Regelungen, die eine maximale Anzahl an Unterstützungslektionen vorsehen. Auch fehlen auf vielen Ebenen der Bildung – so auch im Frühbereich und der Erwachsenenbildung -teilweise noch klare Regelungen zur Sicherstellung und Finanzierung der notwendigen Unterstützung sowie zur Gewährleistung von Nachteilsausgleich. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sollten deshalb systematisch überprüft und angepasst werden.

Ziel: Menschen mit Behinderungen erhalten den ihnen zustehenden Nachteilsausgleich.

Bereitstellen von Angeboten und Finanzierung

Die Bildungsangebote sind auf verschiedenen Ebenen nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Dies beginnt bereits bei einem unzureichenden ausserschulischen Angebot für Kinder mit Behinderungen. Beim Übergang vom Grundschulunterricht in die Ausbildung und während der Ausbildung sind insbesondere für junge Menschen mit psychischen Behinderungen Coaching- und Assistenzangebote wichtig. Sie werden aber selten zur Verfügung gestellt und finanziert. Erwachsene mit einer geistigen oder psychischen Behinderung schliesslich haben vielfach keinen Zugang zur Erwachsenenbildung. Es ist deshalb erforderlich, diese Angebote entsprechend den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen auszugestalten und deren Finanzierung sicherzustellen.


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