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Selbstbestimmtes Leben & Wohnen

Ein selbstbestimmtes Leben ist für viele Menschen mit Behinderungen keine Selbstverständlichkeit. Ein zentrales Problem ist dabei, dass die freie Wahl des Wohnorts eingeschränkt ist. Im Rahmen der Behindertenpolitik soll das selbstbestimmte Leben gefördert werden.

Selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen ist für viele Menschen mit Behinderungen keine Selbstverständlichkeit. Wo und mit wem will ich zusammen wohnen? Welche Ausbildung möchte ich absolvieren? Ist das Konzert, der Sportanlass oder die Lesung, die ich besuchen will, zugänglich? Oftmals haben Betroffene keine freie Wahlmöglichkeit.

Die Wahlfreiheit ist eine Verpflichtung der UNO-Behindertenkonvention. Bund und Kantone haben das selbstbestimmte Leben als Schwerpunkt der Behindertenpolitik definiert. Dabei wird insbesondere auf die freie Wahl, wo und wie zu wohnen, fokussiert. Letztlich verunmöglichen jedoch alle gesellschaftlichen und wirtschaftliche Barrieren ein selbstbestimmtes Leben.

Hohe Anzahl von Personen in Heimen

In der Schweiz leben gut 44'000 Personen mit Behinderungen in spezifischen Heimen. Zu viele Gelder sind gesetzlich an Wohnplätze in Institutionen gebunden. So fehlen zu grossen Teilen Mittel für die Finanzierung von alternativen Wohnformen. Somit wird die Wahl für Menschen mit Behinderungen stark eingeschränkt.

Der Assistenzbeitrag der IV, der 2012 eingeführt wurde, versucht, dem Abhilfe zu schaffen. Betroffene sollen die Möglichkeit haben, Assistenzpersonen einzustellen. Die Ausgestaltung ist jedoch noch nicht zufriedenstellend. Der Zugang ist schwer, insbesondere für Personen mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Und die entrichteten Beiträge reichen nicht aus, um die Ausgaben zu decken (mehr Informationen zum Assistenzbeitrag).

Einschränkung der Niederlassungsfreiheit

Personen, die in einer Institution leben, können in der Regel ihren Wohnkanton nicht frei wählen. Dies unter anderem deshalb, weil die Kantone prioritär die freien Plätze der Institutionen im eigenen Kanton belegen wollen. Das Bundesgericht schützt die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit, wie der Fall eines Mannes zeigt, der aus Kostengrü0nden nicht vom Kanton Jura nach Genf ziehen durfte (Analyse in Handicap und Recht 03/2020, PDF-Download)