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Beispiele zur Bedeutung der EMRK

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wacht über die Einhaltung der europaweiten Mindeststandards für Menschenreche. Der EGMR kann Bundesgerichtsurteile in der Schweiz korrigieren, wenn sie nicht konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sind. Dies schützt auch Menschen mit Behinderungen, wie folgende Beispiele zeigen.

Diskriminierung durch die «gemischte Methode» bei der IV: Eine Frau verlor nach Geburt ihrer Kinder ihre halbe Rente. Die IV ging davon aus, das Mütter so oder so ihr Pensum reduzieren würden. Weil das EGMR-Urteil dies als diskriminierend taxierte, werden nun Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit zu Hause gleich stark gewichtet. Den Fall hatte mit Procap eine Mitgliederorganisation von Inclusion Handicap an den EGMR gezogen.

Überwachung Versicherter: Der EGMR rügte die Schweiz, weil sie über keine gesetzliche Grundlage verfügt, um mutmassliche Versicherungsbetrüger mittels Privatdetektiven zu observieren. Die gängige Praxis verletze das Recht auf Privatleben. Daraufhin setzten die Versicherungen die Überwachung aus. Das Parlament hat eine gesetzliche Grundalge verabschiedet: Das Referendum wurde angekündigt; erneut aus rechtsstaatlichen Bedenken.

Eine Person mit Diabetes konnte krankheitsbedingt keinen Militärdienst leisten, sollte aber Militärpflichtersatz bezahlen. Der EGMR urteilte, dies verstosse gegen das Diskriminierungsverbot.

Inclusion Handicap hat ebenfalls einen Fall am EGMR hängig: Einem Mann wurde der Zugang in ein Kino verweigert, weil er im Rollstuhl sitzt. Die Kinobetreiber machten Sicherheitsbedenken im Brandfall geltend. Das Bundesgericht sah das Vorgehen als gerechtfertigt an und verneinte den Tatbestand einer Diskriminierung.