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Diskriminierung: Handlungsbedarf erkannt, Massnahmen mutlosMedienmitteilung vom 25.5.: Bericht des Bundesrates «Recht auf Schutz vor Diskriminierung»

Menschen mit Behinderungen erleben jeden Tag unterschiedliche Formen von Diskriminierungen. Der Diskriminierungsschutz ist lückenhaft, wie ein heute vom Bundesrat veröffentlichter Bericht bestätigt. Ein wirksamer Diskriminierungsschutz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.

Der Diskriminierungsschutz beschränkt sich weitgehend auf das öffentliche Recht. Das geltende Recht entfaltet sein Schutzpotenzial nicht, im Privatrecht bestehen «Lücken und Unklarheiten». Trotzdem lehnt der Bundesrat die zentralen Vorschläge und Empfehlungen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) ab, die Diskriminierungen von mehreren Bevölkerungsgruppen beinhalten. Der Diskriminierungsschutz ist nur ein Teil der Verpflichtungen, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention (UNO-BRK) zu erfüllen hat. Von einer Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und einer inklusiven Gesellschaft ist sie noch weit entfernt, wie die Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im letzten Dezember gezeigt hat.

Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt

Der Bundesrat verweist erneut auf die zahlreichen Lücken. Insbesondere in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen Privater herrscht grosser Handlungsbedarf. So muss sich ein Arbeitgeber nicht rechtfertigen, wenn er eine qualifizierte Person aufgrund einer Behinderung nicht einstellt. Dennoch verwirft der Bundesrat die Empfehlungen des SKMR, die Sanktionen im Arbeitsrecht zu verstärken. Nur gerade in Bezug auf den Kündigungsschutz ist er dazu bereit, gewisse Anpassungen zu prüfen.

Die Nationale Behindertenpolitik muss es richten

Der Bundesrat hat die Entwicklung einer Nationalen Behindertenpolitik angestossen, um u.a. die Umsetzung der UNO-BRK voranzutreiben. Inclusion Handicap unterstützt diesen Prozess und begrüsst, dass das Thema umfassend angegangen wird. Im heute veröffentlichten Bericht wird die Türe offen gehalten, im Rahmen dieses Prozesses Massnahmen zu prüfen. Aus Sicht der Menschen mit Behinderungen, die tagtäglich Diskriminierungen ausgesetzt sind, müssen genau diese Diskussionen geführt werden, damit gegen die Ausgrenzung der Menschen mit Behinderungen ernst gemacht wird. 

Auskunft:

Julien Jaeckle, Geschäftsleiter, julien.jaeckle@inclusion-handicap.ch / 078 666 02 59