Sprunglinks

Navigation

Inhalt

PID: Nach deutlichem Ja müssen Grenzen gesetzt werdenMedienmitteilung vom 14. Juni

Integration Handicap (IH) begrüsst den Entscheid der Stimmbevölkerung, die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Verfassung zu erlauben. Der Dachverband der Behindertenorganisationen macht sich dafür stark, dass dies kein Freipass für eine zu weit gehende Öffnung ist, sondern nur bei Paaren mit einer schweren erblichen Vorbelastung erlaubt sein darf. IH geht die vorliegende Revision des Fortpflanzungsmedizinalgesetzes (FMedG) zu weit und empfiehlt im Falle eines Referendums ein Nein zum Gesetz.

Integration Handicap hatte sich für die Abstimmung über die Verfassungsänderung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich stark gemacht, um es Paaren mit schweren erblichen Veranlagungen zu ermöglichen, künstlich befruchtete Eizellen mittels PID untersuchen zu lassen. Dank dem heutigen Abstimmungsresultat wird dies nun möglich. Durch diese moderate Liberalisierung wird das Risiko, dass Kinder die schweren, unheilbaren und oft tödlichen Krankheiten vererbt bekommen, vermindert.

Da die Untersuchungen nach Einsetzen des Embryos in den Mutterleib schon zuvor erlaubt gewesen sind (Pränataldiagnostik), können durch die nun erlaubte PID Schwangerschaftsabbrüche und somit zusätzliche seelische und körperliche Belastungen vermieden werden. Die Möglichkeit der PID bedeutet die freie Wahl der Eltern: Unter keinen Umständen darf gesellschaftlicher Druck auf sie ausgeübt werden, wenn sie sich gegen eine Untersuchung entscheiden.

Nie über Lebenswertigkeit urteilen

Gleichzeitig warnt IH vor einer zu weitgehenden Liberalisierung, wie sie im FMedG beschlossen wurde. Die Gesetzesvorlage würde die PID nicht nur bei schweren erblichen Vorbelastungen bei einem Elternteil erlauben, sondern auch generelle, systematische Untersuchungen der Eizellen auf Chromosmenanomalien zulassen (Aneuploidie-Screening). Eine derart konsequente Durchführung der PID würde die Vielfalt in der Gesellschaft gefährden, was grosse Risiken birgt. Die Gesellschaft darf nie über die Lebenswertigkeit eines Menschen bestimmen. Zudem könnte dies eugenischen Tendenzen Vorschub leisten.

IH sieht in diesem Fall die Würde und die Rechte der Menschen mit Behinderung in Gefahr. Aus diesem Grund empfiehlt der Dachverband der Stimmbevölkerung ein Nein, falls es zu einer Referendumsabstimmung über das revidierte FMedG kommt.

Kontakt:

Pascale Bruderer Wyss, Ständerätin und Präsidentin Integration Handicap, T: 076 527 17 56

Julien Jaeckle, Geschäftsleiter Integration Handicap, T: 078 666 02 59, Mail: julien.jaeckle@integrationhandicap.ch