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Handicap und Recht 4-7/2016

Bundesgerichtsurteile zur IV und Fälle aus der Beratung Gleichstellung

In den Ausgaben 4 bis 7 von Handicap und Recht finden Sie unter anderem:

Ein Bundesgerichtsurteil zur Invaliditätsbemessung von Teilerwerbstätigen, in erster Linie zum Leidwesen von Frauen, und ein Beratungsfall, bei dem einer Person im Rollstuhl der Zugang zu einer Sauna verweigert wurde. 


Bundesgerichtsurteile zur IV

Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigen: Das Bundesgericht verschärft die bisherige Praxis

Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zur Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigen, die nicht zusätzlich einem anerkannten «Aufgabenbereich» nachgehen, erheblich verschärft. Leidtragende dürften wieder einmal in erster Linie Frauen sein. Künftig wird es Personen geben, die selbst bei schwerster Behinderung keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente erwerben können.


Hilflosenentschädigung: Wann kann eine dauernde persönliche Überwachung bei Kindern berücksichtigt werden?

In einem neueren Urteil hat das Bundesgericht festgehalten, dass eine dauernde persönliche Überwachung nicht von Medizinalpersonen erbracht werden muss, um für den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung berücksichtigt zu werden. Zudem hat es entschieden, dass die vom BSV in seinem Kreisschreiben festgehaltenen Altersgrenzen für die Anrechnung eines Überwachungsbedarfs nur einen Orientierungswert darstellen und nicht in jedem Fall absolut anwendbar sind.


Öffentliche Dienstleistungen von Privaten

Wegen diffusen Sicherheitsargumenten den Saunabesuch verweigert

Herr Born benötigt zur Fortbewegung aufgrund einer Krankheitsbehinderung einen Rollstuhl. Er kann lediglich einige wenige Schritte mit Hilfe von Krücken gehen. Seit längerer Zeit besucht er regelmässig die Sauna in einem Sportzentrum. Plötzlich verweigern ihm die Verantwortlichen die Benutzung des vorhandenen Duschrollstuhls, mit Hinweis auf diffuse Sicherheitsargumente. Er gefährde sich selber und andere Benutzer.


Bildung

Verweigerung der Kostenübernahme einer Privatschulung verletzt Recht auf Bildung

Bietet die öffentliche Schule keine den Fähigkeiten und Einschränkungen eines Kindes mit Behinderungen angepasste Schulung an, muss der Staat die Kosten einer angemessenen Privatschulung übernehmen. Ein Entscheid aus der Beratungspraxis von Inclusion Handicap, der einen ausführlichen und die Kostenübernahme befürwortenden Bericht ohne Begründung ausser Acht lässt, verletzt das Recht auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht.