Sprunglinks

Navigation

Inhalt

Ständerat will bei der Pflegefinanzierung nachbessern

Der Ständerat hat die Parlamentarische Initiative «Nachbesserung der Pflegefinanzierung» ohne Gegenstimme gutgeheissen. Dies bringt für Menschen, die auf stationäre oder ambulante Pflegeleistungen angewiesen sind, eine Klärung der Zuständigkeiten bei der Finanzierung bei ausser-kantonal erbrachten Pflegeleistungen.

Wird der Vorlage auch vom Nationalrat zugestimmt, würde die Pflegefinanzierung vereinfacht: Bei der ambulanten Pflege wäre nun der Wohnsitzkanton für die Restfinanzierung zuständig, bei der stationären Pflege derjenige Kanton, in dem die pflegebedürftige Person vor Heimeintritt Wohnsitz hatte. Inclusion Handicap begrüsst diese Lösung.

Die Pflegekosten bei Heimaufenthalten und bei ambulanter Pflege (z.B. Spitex) werden heute bis zu einer bestimmten Höhe von der obligatorischen Krankenversicherung und von den pflegebedürftigen Personen selber übernommen. Die Kantone bezahlen den Rest. Unklarheiten bestehen momentan, wenn die pflegebedürftige Person ausserhalb ihres Wohnsitzkantons Pflege in Anspruch nimmt, da diesbezüglich unterschiedliche kantonale Regelungen bestehen. Dies führt dazu, dass sich einige Wohnsitzkantone weigern, die Restfinanzierung zu übernehmen. Mit der Parlamentarischen Initiative soll sich dies nun ändern. Die Parlamentarische Initiative wurde von Christine Egerszegi eingereicht und nach deren Ausscheiden aus dem Rat von Ständerätin Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, vertreten.

Damit sind aber nicht alle Schwächen bei der Pflegefinanzierung gelöst. Berechnet man die zu übernehmenden Kosten aufgrund der am Wohnsitz geltenden Ansätzen und nicht aufgrund derjenigen am Ort der Pflegeleistung, besteht weiterhin das Risiko von unklar geregelten Mehrkosten.

Inclusion Handicap ist zudem der Ansicht, dass die Beiträge der Krankenversicherungen den Lohn- und Preisentwicklungen anzupassen, die krassen kantonalen Unterschiede bei der Kostenbeteiligung der Patienten und Patientinnen in der ambulanten Pflege zu harmonisieren sowie die Pflege durch Familienangehörige zu entschädigen sind.