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Aktiv im Arbeitsleben - auch mit BehinderungenMedienmitteilung vom 26. November 2015: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Am «Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen» vom 3. Dezember steht das Thema Arbeit im Fokus. Behindertenorganisationen werden mit diversen Aktionen in der ganzen Schweiz auf die Schwierigkeiten von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt aufmerksam machen. Bundespräsidentin Simonetta Sommarugaa wird die Anliegen mit einer Botschaft würdigen.

Eine Fotoausstellung, ein Konzert einer Band mit Musikern und Musikerinnen mit Behinderung oder das Gespräch mit Passantinnen und Passanten suchen: Rund um den 3. Dezember werden zahlreiche Behindertenorganisationen in der ganzen Schweiz mit den unterschiedlichsten Aktionen auf die Anliegen von Menschen mit Behinderungen hinweisen und mit der Öffentlichkeit in den Dialog treten. In diesem Jahr stehen die Fragen rund um die Arbeitswelt im Fokus: «Aktiv im Arbeitsleben – auch mit Behinderungen» lautet das Motto des diesjährigen «Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen», der 1992 von der UNO ins Leben gerufen wurde.

Mehr als nur Existenzsicherung

Menschen mit Behinderungen sind auf dem Arbeitsmarkt noch immer Diskriminierungen ausgesetzt. Ihr Anteil ist mit 68 Prozent Erwerbstätigen markant geringer als bei Menschen ohne Behinderungen (85 Prozent). Im Bewerbungsverfahren werden sie auch bei guten Qualifikationen und trotz hoher Leistungsbereitschaft nicht berücksichtigt. Eine Arbeitsstelle ist jedoch für jeden Menschen von grosser Bedeutung und geht über die blosse finanzielle Existenzsicherung hinaus: Sie verhilft zu sozialer Stabilität und Integration, ist sinnstiftend und gibt eine fixe Tagesstruktur. Das Potenzial von Menschen mit Behinderungen wurde bislang stark vernachlässigt, namentlich auch in der aktuellen Debatte über den Fachkräftemangel. Eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen nützt der Volkswirtschaft und entlastet die IV, die Pensionskassen und die Unfallversicherungen. Auf diese Fakten werden am 3. Dezember die Behindertenorganisationen aufmerksam machen. Denn die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, für Chancengleichheit und einen frei zugänglichen Arbeitsmarkt zu sorgen; weiter muss der Anteil von Menschen mit Behinderungen in der Privatwirtschaft erhöht werden. Dabei stehen auch die Arbeitgeber in der Pflicht: In der politischen Diskussion rund um das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vor zehn Jahren hatten die Arbeitgebervertreter freiwilliges Engagement in Aussicht gestellt und haben gesetzlich verankerte Vorgaben kategorisch abgelehnt. Dieses Versprechen wurde jedoch bis heute nicht eingelöst.

Botschaft der Bundespräsidentin

Die Website www.3dezember.ch bietet einen Überblick über alle geplanten Veranstaltungen in ihren vielfältigen Variationen. Die Anlässe finden über die ganze Schweiz verteilt statt. 

Zudem wird Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen mit einer Solidaritätsbotschaft würdigen. Das Statement der Bundesrätin wird auf der Website der Bundesverwaltung publiziert. 

Kontakt

Marc Moser, Kommunikationsverantwortlicher Integration Handicap. E-Mail: marc.moser@integrationhandicap.ch / Tel.: 031 370 08 41, Mobile: 076 428 96 94