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Postulat Arbeitsmakrtintegration: Wichtiger Schritt für Menschen mit BehinderungenMedienmitteilung vom 9. Juni

Der Ständerat hat heute das Postulat „Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Men-schen mit Behinderung“ überwiesen. Der Vorstoss von Pascale Bruderer, Ständerätin und Präsidentin von Integration Handicap, beauftragt den Bundesrat, einen runden Tisch zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt durchzuführen. Integration Handicap fordert mehr positive Anreize und weniger bürokratische Hürden.

Das Postulat verlangt, dass die nationale Konferenz Massnahmen zur verstärkten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung ergreift. Deren Potenzial wurde bislang vernachlässigt – auch im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrats, die inländische Fachkräfte fördern und stärken will. Mit der Annah-me des Postulats ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan.

Integration Handicap fordert den direkten Einbezug von Menschen mit Behinderung an der nationalen Kon-ferenz. Weiter gilt es die Teilnahme der Sozialpartner, der entsprechenden Verwaltungsstellen auf Bundes- und kantonaler Ebene sowie eine Vertretung der Behindertenorganisation zu prüfen. Das Ziel muss sein, konkrete Massnahmen zu ergreifen, welche den Anteil von Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt erhöhen. Dazu ist es auch notwendig, die mangelnde Datenlage zu verbessern.

Augenmerk auf Junge und Personen mit psychischen Beeinträchtigungen richten

Für die Erreichung der Ziele sind die Arbeitgeber sowohl der öffentlichen Hand als auch in der Privatwirt-schaft in der Pflicht, ihre Integrationsbestrebungen zu intensivieren und auszubauen. Dabei sollen sie die notwendige Unterstützung erhalten und auf korrekt ausgerichtete Anreize zählen können. Unnötige bürokratische Hindernisse gilt es zu orten und beseitigen. Dabei ist ein spezielles Augenmerk auf Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung sowie Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu legen, wie das der Bundesrat in seinen Plänen zur beruflichen Eingliederung von IV-Bezüger und -Bezügerinnen richtigerweise erkannt hat. Für die langfristige Verbesserung der beruflichen Integration ist es denn auch entscheidend, Menschen mit Behinderung von Beginn weg einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen.

Mehr als nur Existenzsicherung

Es gibt zahlreiche Menschen mit Behinderung, welche aufgrund ihrer Behinderung nicht in den ersten Ar-beitsmarkt eingebunden werden, obschon sie sehr motiviert sind und entsprechende Qualifikationen mitbringen. Diese müssen gemäss ihren Kompetenzen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und dementsprechend entlöhnt werden. Eine Arbeitsstelle ist jedoch viel mehr als lediglich die finanzielle Sicherung der Lebenserhaltungskosten: Sie hilft Menschen mit Behinderung zu sozialer Stabilität und ist sinnstiftend.

Die UNO-BRK verpflichtet

Die Schweiz anerkennt durch die Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) das gleiche Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderung. Dies erfordert einen frei zugänglichen und hindernisfreien Zugang zum ersten Arbeitsmarkt sowie Chancengleichheit. Der Leitgedanke der Konvention ist das Bestreben nach einer inklusiven Gesellschaft: Die Teilnahme am sozialen Leben muss für alle Menschen per se gelten, ohne dass sich jemand anpassen muss. Die Arbeitswelt und das -umfeld nehmen dabei eine bedeutende Rolle ein. Die nun beschlossene Konferenz ist ein kleiner Schritt auf einem langen Weg dorthin.

Kontakt:

Pascale Bruderer Wyss, Ständerätin und Präsidentin Integration Handicap, T: 076 527 17 56

Julien Jaeckle, Geschäftsleiter Integration Handicap,
T: 078 666 02 59, Mail: julien.jaeckle@integrationhandicap.ch