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IV-Sanierung schreitet wie geplant voran

Die IV hat 2018 wie erwartet mit einem negativen Betriebsergebnis abgeschlossen. Dies ist kein Anlass zur Sorge: Der Sanierungsplan der IV sah für das Jahr 2018 gar nie eine Rückzahlung der Schuld vor. Es gibt daher keinen Grund zur Annahme, dass die Sanierung der IV nicht wie geplant fortschreitet.

Die IV schrieb im vergangenen Jahr rote Zahlen (237 Mio. Franken). Dies hat insbesondere zwei Gründe:

  1. Die von Beginn weg befristete Zusatzfinanzierung der IV ist per Ende 2017 abgelaufen. Sie beinhaltete Einnahmen durch 0.4 Prozent Mehrwertsteuer, die ab 2018 weggefallen sind. Dass das Umlageergebnis im 2018 somit negativ ausfällt (65 Mio.), war vorausgesagt. Ein Schuldenabbau für 2018 war deshalb gar nie geplant. 
  2. Der Kapitalertrag der IV steht mit minus 172 Mio. zu Buche. Dies ist das erwartete Resultat eines schlechten Börsenjahres. Schwankungen auf den Kapitalmärkten sind nichts Aussergewöhnliches. Zum Vergleich: 2017 betrug der Kapitalertrag der IV 236 Millionen Franken mehr als budgetiert (326 Mio. statt 90 Mio.).

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) publiziert alljährlich die finanziellen Perspektiven der IV (externer Link), die sich als sehr zuverlässig erwiesen haben. Für das Jahr 2018 sah das BSV gar nie eine Rückzahlung an den AHV-Fonds vor, weshalb die roten Zahlen keinen Anlass zur Sorge geben. Die Sanierung der IV ist weiterhin auf Kurs.

Kein Sparen nötig, Abbau ist unverantwortlich

Deshalb sind weitere Sparmassnahmen im Rahmen der Weiterentwicklung der IV nicht nötig, namentlich nicht die vom Nationalrat beschlossene Kürzung der Kinderrenten. Leistungsabbau und Zugangsbeschränkungen hatten in vorangegangenen Reformen zu Genüge stattgefunden, so dass ein weiterer Kahlschlag nicht zu verantworten ist. Die Zahl der IV-Beziehenden ist in den letzten Jahren massiv reduziert worden. Seit der Einführung des IV-Fonds (01.01.2011) haben die positiven Betriebsergebnisse der IV dazu beigetragen, die IV-Schuld gegenüber der AHV um 4’660 Millionen Franken zu reduzieren.

Eine nachhaltige Ausgabenreduktion kann mit einer verbesserten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen stattfinden. Die IV-Weiterentwickung bietet dazu sinnvolle Massnahmen an. Soll der IV-Slogan «Arbeit vor Rente» ernsthaft umgesetzt werden, stehen aber auch die Arbeitgeber in der Pflicht.