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Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag der IV erleichtert ein selbstbestimmtes Leben, fördert die gesellschaftliche Teilhabe und entlastet die Angehörigen. Dies zeigt der abschliessende Bericht, der das BSV 2020 publiziert hat. Der Assistenzbeitrag ist ein wichtiges Instrument, um die Vorgabe aus der UNO-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, wonach Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform selber wählen können. Aber es bestehen noch einige Hürden, bis die Vorgabe vollständig umgesetzt wird. Die administrativen Zugangshürden sind gross, die Beiträge decken die Kosten zu häufig nicht.

In der Schlussevaluation über den Assistenzbeitrag gab die grosse Mehrheit der Assistenzbeziehenden an, dass sich ihre Lebenssituation dank der neuen IV-Leistung verbessert hat. Der Assistenzbeitrag erlaubt vor allem Menschen mit einer schweren Behinderung eine selbständigere Lebensgestaltung und eine Erleichterung der gesellschaftlichen Kontakte (Mehr zum Thema selbstbestimmtes Leben und Wohnen). 

Im beobachteten Zeitrahmen zwischen 2012 und 2019 nahm die Anzahl der Personen, die Assistenzbeitrag bezogen, konstant zu. Die Bilanz ist positiv: 81 Prozent der Assistenzbezügerinnen und –bezüger sind mit der Leistung «zufrieden» oder «sehr zufrieden». Drei Viertel der Betroffenen gaben an, dass sich dank des Assistenzbeitrags ihre Lebensqualität und ihr Grad an Selbstbestimmung gesteigert hat.

Zu viele und zu hohe Zugangshürden

Trotz dieses positiven Zuspruchs gemäss der Evaluation ist die Zahl der Versicherten, die einen Assistenzbeitrag beziehen und damit eine Assistenzperson anstellen, verbesserungswürdig.

  • Es ist nach wie vor nicht möglich, direkte Angehörige (Eltern, Kinder, Grosseltern und Lebenspartner) als Assistenzpersonen anzustellen. Und dies, obschon in der alltäglichen Betreuungssituation die Hilfe durch Angehörige noch immer der naheliegende und effizienteste Weg ist. Die Evaluation zeigt dann auch: Viele Betroffene haben Mühe, genügend Assistenzpersonen zu finden.
  • Der administrative Aufwand ist für viele Betroffene nur schwer zu bewältigen. Er schreckt etliche potentielle Anspruchsberechtigte vor einer Anmeldung ab. Insbesondere ihre Rolle als Arbeitgeber ist für viele Assistenz-Beziehende eine grosse Belastung. Es braucht weitere Verbesserungen, um den Ablauf zu vereinfachen.
  • Die Höhe des Assistenzbeitrages deckt nicht immer den tatsächlichen Bedarf der Menschen mit Behinderungen. Insbesondere bei Menschen mit schweren Beeinträchtigungen ist der Assistenzbeitrag nicht kostendeckend. Sie haben faktisch keine Wahlfreiheit, wo sie leben
  • Die Kürzungen des Assistenzbeitrages für jene Menschen, die tagsüber im zweiten Arbeitsmarkt («geschützte Werkstatt») arbeiten, sind viel zu hoch.

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