Zugang Öffentlicher Verkehr

Ein barrierefreier ÖV ist für Menschen mit Behinderungen ein wichtiger Türöffner zu Arbeit, Bildung und dem sozialen Leben. Doch auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist per Ende 2023 gibt es bei der Barrierefreiheit im Schweizer ÖV eklatante Lücken. Inclusion Handicap fordert eine neue Regulierung und wirkungsvolle Kontrollmechanismen sowie ein Gremium, das die BehiG-Umsetzung im ÖV endlich voranbringt.

Zugänglicher ÖV in der UNO-BRK

Artikel 9 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verpflichtet die Schweiz, geeignete Massnahmen für einen gleichberechtigten und autonomen Zugang zu Transportmitteln sowie Informations- und Kommunikationssystemen zu treffen. Zudem forderte das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), dass per Ende 2023 alle Bauten, Anlagen und Fahrzeuge des ÖV barrierefrei nutzbar sind. Diese rechtliche Verpflichtung gilt weiterhin. 

Die drei Hauptforderungen von Inclusion Handicap:

  • Die Barrierefreiheit im ÖV muss endlich die nötige Priorität erhalten.
  • Im revidierten BehiG müssen eine neue Frist, verbindliche Zwischenziele und wirkungsvolle Kontrollmechanismen festgelegt werden.
  • Es soll eine Task-Force gebildet werden, welche die BehiG-Umsetzung im ÖV mit Hilfe eines konsequenten Monitorings voranbringt.
     

BehiG-Umsetzung erhält nicht die notwendige Priorität

Gemessen an der gesellschaftlichen Bedeutung und der Wichtigkeit für viele betroffene ÖV-Nutzer:innen erhält die Barrierefreiheit nicht die notwendige Priorität. Der Handlungsbedarf ist immer noch gross: An vielen Bahnhöfen und Bushaltestellen haben die Haltekanten noch nicht die erforderlichen Höhen. Zudem gibt es Rampen, die im Rollstuhl schwer befahrbar sind und für die kein Lift als Ersatz bereitsteht. Weiter gibt es Bahnhöfe, die noch über kein Leitliniensystem (weisse Linien am Boden) verfügen. Somit ist an diesen Bahnhöfen die autonome Orientierung für blinde Menschen unmöglich.

Neue Frist und wirkungsvolle Kontrollmechanismen gefordert

Ohne klare und verbindliche Regulierung ist eine rasche Umsetzung der Barrierefreiheit, die den Bedürfnissen der 1.9 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Schweiz gerecht wird, nicht möglich. Eine neue Frist bis spätestens 2030, eine Etappierung mit verbindlichen Zwischenzielen, eine regelmässige Kontrolle der Zielerreichung und damit verbundene Sanktionen sowie eine solide und zweckgebundene Finanzierung sind gefordert (mehr zu den Forderungen im Positionspapier von Inclusion Handicap). Regulierungsschritte in diese Richtung müssen bei der aktuell laufenden BehiG-Revision unbedingt Eingang finden.

Task-Force soll Umsetzung voranbringen

Inclusion Handicap hat sich – u. a. bei Bundesrat und UVEK-Vorsteher, Albert Rösti für die Bildung einer Task-Force eingesetzt. Mit Erfolg: der Bund lädt Vertreter:innen der zuständigen Behörden, der ÖV-Branche sowie die Behindertenorganisationen ab September 2025 jährlich an einen runden Tisch ein. Ziel sind eine Bestandesaufnahme der bestehenden Herausforderungen und das Besprechen der notwenigen Massnahmen. Inclusion Handicap wird die Diskussionen aufmerksam mitverfolgen und sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen die volle Barrierefreiheit im ÖV innert nützlicher Frist umsetzen.

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