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Hier finden Sie Positionspapiere, Vernehmlassungsantworten und Sessionsvorschauen von Inclusion Handicap.

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10 Meldungen gefunden

  • Vernehmlassungsantwort zur UVV

    Vernehmlassung , UVV

    Auch Arbeitnehmer:innen, die im Jugendalter einen Unfall erlitten haben und damals noch nicht unfallversichert waren, haben bei einem Rückfall oder bei Spätfolgen Anspruch auf ein Taggeld der Unfallversicherung. Das hat das Parlament mit der Annahme der Motion Darbellay 11.3811 und mit der Anpassung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) beschlossen. Aufgrund der notwendigen Konkretisierung auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat im Mai 2026 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) eröffnet. In seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf fordert Inclusion Handicap, dass für die neu eingeführten Unfalltaggelder beim Ende des Versicherungsschutzes die gleichen Regeln gelten wie für andere Taggelder der Unfallversicherung. Wie bereits im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung weist der Dachverband zudem auf einen längst bekannten Handlungsbedarf bei der Festlegung des versicherten Verdienstes von Werkstudierenden sowie von Personen in Schnupperlehren, Praktika und Volontariaten hin: Wer eine Weiterbildung absolviert, verfügt oft über einen verminderten Lohn und erhält bei einer unfallbedingten Invalidität eine entsprechend tiefe Rente. Obwohl das Bundesgericht die Problematik bereits in mehreren Urteilen festgehalten hat und dies auch schon von Mitgliedern des Parlaments adressiert wurde, beinhaltet der Verordnungsentwurf keinen Lösungsansatz. Immerhin empfiehlt der Bundesrat in seiner kürzlich publizierten Stellungnahme die Annahme der Motion von Nationalrat Ueli Schmezer 26.3808, welche das Problem erneut angehen möchte.

  • Vernehmlassungsantwort zur AHV-Reform 2030

    Vernehmlassung ,

    Inclusion Handicap begrüsst mehrere Vorschläge des Bundesrates zur AHV 2030, die Menschen mit Behinderungen zugutekommen. In zentralen Punkten wie den Betreuungsgutschriften, der Frühpensionierung und der Krankentaggeldversicherung fordert der Dachverband jedoch Nachbesserungen.

  • Vernehmlassungsantwort zur ELV

    Vernehmlassung ,

    Im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) zu den Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause hat das Parlament eine Prorata-Vergütung beschlossen. Diese gibt Personen, die teilweise in einem Heim/Spital und teilweise zu Hause leben, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen für Betreuung zu Hause. Die Umsetzung dieser Prorata-Vergütung bedingt eine Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV). Diese hat der Bundesrat am 26. November 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Er schlägt eine stufenweise Berechnung einer Pauschale vor. Dabei ist der Anteil an Leistungen für das betreute Wohnen abhängig von der Wohndauer zuhause. Die Stufen sollen für 60 Tage, 90 Tage und 120 Tage zu Hause gelten. In seiner am 20. Februar 2026 eingereichten Vernehmlassungsantwort fordert Inclusion Handicap zwei weitere Stufen von 150 und 180 Tagen. Nur so kann auch Situationen mit längeren Wohnzeiten zu Hause Rechnung getragen werden.