Im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) zu den Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause hat das Parlament eine Prorata-Vergütung beschlossen. Diese gibt Personen, die teilweise in einem Heim/Spital und teilweise zu Hause leben, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen für Betreuung zu Hause. Die Umsetzung dieser Prorata-Vergütung bedingt eine Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV). Diese hat der Bundesrat am 26. November 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Er schlägt eine stufenweise Berechnung einer Pauschale vor. Dabei ist der Anteil an Leistungen für das betreute Wohnen abhängig von der Wohndauer zuhause. Die Stufen sollen für 60 Tage, 90 Tage und 120 Tage zu Hause gelten. In seiner am 20. Februar 2026 eingereichten Vernehmlassungsantwort fordert Inclusion Handicap zwei weitere Stufen von 150 und 180 Tagen. Nur so kann auch Situationen mit längeren Wohnzeiten zu Hause Rechnung getragen werden.