UNO-Behindertenrechtskonvention
Die UNO Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit 2014 in Kraft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich durch die UN-BRK zu einer inklusiven Gesellschaft.
Seit den 1960er Jahren wird der Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in den Vereinten Nationen mittels konkreter Abkommen geregelt. Mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention (BRK) durch die UNO Generalversammlung 2006 wurden die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen konkretisiert.
Die Behindertenrechtskonvention stellt ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Zweck der UNO-BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. An der Entstehung der UNO-BRK waren Menschen mit Behinderungen massgeblich beteiligt.
Die Konvention beinhaltet sowohl bürgerliche, politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und umfasst etwa das Recht auf Barrierefreiheit, selbstbestimmte Lebensführung und Zugang zu Informationen.
Schattenbericht zeigt mangelnde Umsetzung auf
In der Schweiz wurde die Konvention 2014 ratifiziert. Sie trat am 15. Mai 2014 in Kraft. Die Schweiz verpflichtet sich damit zu einer inklusiven Gesellschaft. Diese wird unter anderem durch Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung, die Garantie der Existenzsicherung, oder das Recht auf selbstbestimmtes Leben erreicht werden.
Inclusion Handicap war gemeinsam mit zahlreichen Behindertenorganisationen in die Vernehmlassung involviert und koordinierte die Aktivitäten zur Ratifizierung. Die Schweiz wurde im März 2022 zum ersten Mal zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) geprüft. Zu diesem Anlass hat Inclusion Handicap eine aktualisierte Version des Schattenberichts vorgelegt. Dieser zeigt klar: Die Schweiz hat die Anforderungen der BRK bei weitem noch nicht erfüllt. Die von der BRK geforderte Inklusion wird auf allen Staatsebenen und in der Gesellschaft noch zu wenig gelebt. Mitbestimmung, Wahlfreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sind nicht gesichert. Gleichzeitig fehlt eine Strategie zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse. Im Jahr 2028 wird der UNO-BRK-Ausschuss die Schweiz erneut überprüfen.
Jährlich in New York: UNO-Vertragsstaatenkonferenz
Jedes Jahr treffen sich Vertreter:innen der 192 Staaten, die bis jetzt die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert haben, am UNO-Hauptsitz in New York und diskutieren die Umsetzung der UNO-BRK. Neben den offiziellen Delegationen der Mitgliedstaaten nehmen auch akkreditierte NGO-Delegationen aus aller Welt am Anlass Teil.
In den Jahren 2024 und 2025 organisierte Inclusion Handicap jeweils einen Side-Event. Dies sind thematische Veranstaltungen, die parallel zur Hauptversammlung stattfinden:
- Der Side Event 2025 thematisierte den Zugang zum Recht. Ziel war es, den internationalen Austausch rund um die Beseitigung der bestehenden Hürden für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Der Side Event soll längerfristig zur Schaffung und Etablierung einer breiteren Rechtsprechung der UN-Ausschüsse im Bereich des Behindertengleichstellungsrechts und damit zur weltweiten Durchsetzung der BRK beigetragen.
- 2024 sensibilisierte Inclusion Handicap mit einem Side Event zur strategischen Prozessführung als Instrument zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dabei wurde auch das Projekt we claim dem internationalen Publikum vorgestellt. Der Anlass wurde mit rund 100 Teilnehmenden sehr gut besucht und hat eine vertiefte Diskussion zur juristischen Durchsetzung der UNO-BRK angeregt.