Inklusions-Initiative
, Änderung Bundesverfassung
Die Schweiz ist noch weit von einem inklusiven Bildungssystem entfernt. Trotz der Verpflichtung zur Inklusion werden Sonderstrukturen weiter ausgebaut. Dabei ist inklusive Bildung die Grundlage dafür, dass alle Menschen ihr Potenzial voll entfalten können. Das Ziel ist weiterhin klar: tatsächliche Inklusion auf allen Bildungsebenen.
Artikel 24 der UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verpflichtet die Schweiz zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen. Schüler:innen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung von der Regelschule oder weiterführenden Bildungsgängen ausgeschlossen werden. Zudem müssen wirksame individuelle Vorkehrungen für die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung getroffen werden.
Mit der Behindertenrechtskonvention, der Bundesverfassung (Art. 8) und dem Behindertengleichstellungsgesetz verfügt die Schweiz über verbindliche Rechtsgrundlagen für ein inklusives Bildungssystem. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass eine inklusive Schule für alle Lernenden von Vorteil ist. Dennoch stellen aktuell verschiedene Kräfte in der Schweiz die inklusive Schule in Frage und separative Strukturen werden ausgebaut. Für Inclusion Handicap ist klar: Die Abkehr vom Grundsatz der inklusiven Schule verstösst gegen verbindliches Völkerrecht – und dieses ist nicht verhandelbar.
Die benötigten Rahmenbedingungen, um das Projekt der inklusiven Schule erfolgreich umzusetzen, waren noch gar nie gegeben. Dabei wären in der Schweiz grundsätzlich genügend Mittel vorhanden. Das Aufrechterhalten von zwei getrennten Schulsystemen ist jedoch teuer und verhindert die Weiterentwicklung der inklusiven Schule. Sonder- und Regelschulen müssen deshalb zusammengeführt und die Ressourcen gebündelt werden. Es braucht eine Schule für alle. Nur so ist gewährleistet, dass die nötige Unterstützung für die Lehrpersonen gewährleistet und der Rechtsanspruch der Betroffenen gewahrt wird.
Mit heilpädagogischer Unterstützung, persönlicher Assistenz, technischen Hilfsmitteln sowie dem Instrument des Nachteilsausgleichs steht eine breite Palette an wirkungsvollen Massnahmen bereit, um die Voraussetzungen für echte Inklusion im Bildungsbereich zu schaffen. Diese Mittel werden jedoch noch immer zu zögerlich angewendet oder gar nicht erst gewährt. Inclusion Handicap fordert deshalb eine konsequente Umsetzung von individuellen Anpassungs- und Unterstützungsmassnahmen auf allen Bildungsebenen.
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