Inklusions-Initiative
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Für die Existenzsicherung von Menschen mit Behinderungen sind zwei Sozialversicherungen zentral: Die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungsleistungen (EL). Inclusion Handicap setzt sich für eine starke IV und faire Ergänzungsleistungen ein. Zudem müssen Menschen mit Behinderungen in der ersten Säule der Existenzsicherung gleichbehandelt werden.
Art. 28 UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verpflichtet die Schweiz, Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard sowie eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen zu gewährleisten. Sie müssen insbesondere gleichberechtigten Zugang zu Programmen der Armutsbekämpfung und zur Altersvorsorge haben.
Leistungen der IV reichen häufig nicht aus, um die Existenz der Bezüger:innen zu sichern. Deshalb sind knapp die Hälfte der IV-Rentenbeziehenden auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Durch eine Anhebung der IV-Renten oder gezielte anderweitige Zulagen muss die Existenzsicherung verbessert werden. Damit dies möglich wird, ist eine Zusatzfinanzierung der IV als Gesamtes zu prüfen. Ein möglicher Weg wäre auch die Auszahlung einer 13. IV-Rente. Aus Sicht von Inclusion Handicap ist die aktuell bestehende Ungleichbehandlung von AHV- und IV-Rentner:innen ein unhaltbarer Zustand. Der Dachverband hält deshalb weiterhin an der Forderung nach einer 13. IV-Rente fest.
Heute ist der Zugang zum Assistenzbeitrag der IV sehr eng gefasst. Nur Personen mit einer Hilflosenentschädigung der IV haben Anspruch. Das bestehende Assistenzmodell muss daher ausgebaut werden. Einerseits braucht es eine Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises. Andererseits sollten mit dem Assistenzbeitrag auch Unterstützungsleistungen direkter Angehöriger entschädigt werden können. Zudem ist die Weiterentwicklung des Abklärungsinstruments nötig, damit der Assistenzbedarf von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und mit Sinnesbeeinträchtigungen realistischer ermittelt wird. Um den Assistenzpersonen angemessene Löhne ausrichten zu können, braucht es eine Erhöhung der Stundenansätze.
Bei der Abklärung der Arbeitsfähigkeit einer versicherten Person holt die IV in vielen Fällen externe medizinische Gutachten ein. Diese haben eine grosse Bedeutung für die Höhe der IV-Leistungen. Seit 2019 berichten die Medien immer wieder über gravierende Probleme wie tendenziöse Beurteilungen, verletzte medizinische Standards oder fehlende Ergebnisoffenheit. 2022 wurde deshalb die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingesetzt. Im Juni 2025 hat das Parlament mit der Motion 25.3006 gefordert dass IV-Leistungsentscheide neu beurteilt werden können, wenn die EKQMB schwere Qualitätsmängel feststellt. Inclusion Handicap wird diesen Gesetzgebungsprozess eng begleiten.
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