Ergänzungsleistungsgesetz ELG

Der Bundesrat will mit einer Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) die Autonomie älterer Menschen und deren Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Im Entwurf für die Gesetzesänderung des Bundesrats wurden zunächst nur Bezüger:innen von AHV berücksichtigt. Der IV-Bereich hatte gefehlt. Inclusion Handicap hat sich im Rahmen der Vernehmlassung und im parlamentarischen Prozess erfolgreich für Verbesserungen für Bezüger:innen von IV eingesetzt. Insbesondere die Zuschläge bei den Wohnkosten für Personen mit einer Nachtassistenz und für den Fall, dass mehrere Personen mit Rollstuhl im selben Haushalt wohnen, stellen wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen dar. Der Gesetzestext wure im Juni 2025 vom Parlament verabschiedet. Als nächstes wird der Bundesrat einen Entwurf der Durchführungsbestimmungen präsentieren. Inclusion Handicap wird sich wiederum am Vernehmlassungsprozess beteiligen.