13.05.2026 - Ergänzungsleistungen (EL) für betreutes Wohnen

Neue EL-Leistungen: Kantone in der Umsetzungspflicht

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Nun sind die Kantone gefordert, die Änderungen des Ergänzungsleistungsgesetzes umzusetzen.

Mit der Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) hat das Parlament im Juni 2025 neue Leistungen für die Betreuung zu Hause für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beschlossen. Nun sind die Kantone gefordert, diese Neuerungen wirksam und praxisnah umzusetzen. In einem Brief richtet Inclusion Handicap gemeinsam mit fünf weiteren Behindertenverbänden und -organisationen seine Forderungen an die zuständigen Behörden. Darin betonen sie insbesondere, dass die mit der Bedarfsabklärung beauftragten Stellen über ausgewiesene Fachkenntnisse in Behinderungsfragen verfügen müssen. Zudem sollen Fachstellen und Organisationen für selbstbestimmtes Wohnen aktiv in die Ausgestaltung und Umsetzung der Prozesse einbezogen werden. Weiter fordern sie, dass sowohl die Instrumente als auch die Verfahren zur Bedarfserhebung die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere die Vereinbarkeit des Wohnens mit Erwerbsarbeit sowie mit Aus- und Weiterbildungen. Die Selbstbestimmung und Wahlfreiheit müssen während der gesamten kantonalen Umsetzung im Zentrum stehen. Gerade beim Wohnen ist das für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung.