Politische Rechte

Der Grundsatz der Inklusion ist untrennbar mit der vollen und wirksamen Teilhabe verbunden. Dazu zählt auch die politische Partizipation. Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkt an allen politischen Prozessen teilnehmen können.

Politische Rechte in der UNO-BRK

Artikel 29 der UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verpflichtet die Schweiz, allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben zu garantieren. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, zu wählen und gewählt zu werden.

Die drei Hauptforderungen von Inclusion Handicap:

  • Der diskriminierende Stimmrechtsausschuss von Menschen unter umfassender Beistandschaft muss abgeschafft werden.
  • Menschen mit Behinderungen müssen autonom an Wahlen, Abstimmungen und weiteren politischen Prozessen teilhaben können.
  • Menschen mit Behinderungen sollen vermehrt politische Mandate, öffentliche Ämter und andere gesellschaftlich bedeutsame Funktionen ausüben.

Abschaffung des Stimmrechtausschlusses

Rund 16'000 Schweizer:innen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, sind vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Wie der Bundesrat 2023 festgehalten hat, verstösst die heutige Regelung gegen die UNO-BRK. Ende 2020 hat Genf als erster Schweizer Kanton beschlossen, die entsprechende Bestimmung in der Verfassung zu ändern und die Vorgaben aus der UNO-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Dem folgte 2024 der Kanton Appenzell Innerrhoden, bei weiteren Kantonen sind Bestrebungen in dieselbe Richtung im Gange.

Abbau von Barrieren bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts

Für Menschen mit Behinderungen bestehen zahlreiche Barrieren bei der politischen Meinungsbildung sowie bei der Ausübung des Stimm- und Wahlrechts. So ist für viele eine geheime Stimmabgabe nicht möglich. Eine barrierefreie elektronische Stimmabgabe oder Wahlschablonen können dem entgegenwirken. Zudem ermöglichen erst barrierefreie Informationen die autonome Meinungsbildung. Die Informationen müssen in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden. Zudem müssen bei Videos Untertitel eingesetzt werden. 

Aktive Partizipation in Politik und Gesellschaft

Menschen mit Behinderungen sind in der Politik, in öffentlichen Ämtern sowie in anderen gesellschaftlich relevanten Positionen untervertreten. Bund und Kantone können mit diversen Massnahmen Verbesserungen beim Zugang zu diesen Positionen schaffen. Dazu gehören beispielsweise barrierefreie Zugänge zu Gebäuden und der Ausbau von Assistenzdienstleistungen. So wird die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen gezielt gefördert.

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