Politische Rechte von Menschen mit Behinderungen

Heute sind Menschen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Davon betroffen sind in der Schweiz rund 16'000 Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung. Das Parlament hat im September 2025 den Bundesrat beauftragt, den diskriminierenden Stimmrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen aus der Verfassung zu streichen. Der Bundesrat ist nun aufgefordert, eine Vorlage für die Verfassungsänderung auszuarbeiten. Danach hat das Stimmvolk das letzte Wort. Mit Annahme der Motion 24.4266 hat das Parlament eine klare Botschaft an die Schweizer Stimmbevölkerung gesendet: Die Stimme aller Menschen mit Behinderungen gehört in der Schweizer Politik ganz selbstverständlich dazu.