IFEG-Revision
, Revision Bundesgesetz
Arbeit ist mehr als blosse Existenzsicherung – sie ermöglicht Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Menschen mit Behinderungen erleben aber noch immer schwere Benachteiligungen und werden in den zweiten Arbeitsmarkt gedrängt. Deshalb braucht es einen inklusiven Arbeitsmarkt und einen starken Diskriminierungsschutz.
Art. 27 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) spricht Menschen mit Behinderungen das Recht zu, den eigenen Lebensunterhalt in einem inklusiven Arbeitsmarkt zu verdienen. Dies bedeutet auch, dass gerechte Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und ein gleichwertiger Lohn sichergestellt werden müssen. Zudem müssen die nötigen Anpassungen für einen barrierefreien Arbeitsplatz vorgenommen werden.
Zahlreiche Menschen mit Behinderungen sind in geschützten Werkstätten, im sogenannten 2. Arbeitsmarkt tätig. Dabei werden sie von der Gesamtgesellschaft isoliert und arbeiten ohne angemessene Entlöhnung. Es braucht einen inklusiven Arbeitsmarkt, der die Fähigkeiten und Potenziale von Menschen mit Behinderungen stärker einbezieht und den Anspruch auf angemessene Vorkehrungen umsetzt. Zu solchen Vorkehrungen gehören Unterstützungsleistungen wie Job-Coachings, Hilfsmittel sowie Massnahmen zur Gewährleistung eines barrierefreien Arbeitsumfelds. Auch Arbeitgeber sollen gezielt unterstützt werden.
Um das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarkts zu verwirklichen, braucht es eine verbindliche nationale Strategie Diese soll die Eingliederung und den Verbleib von Menschen mit Behinderungen im ersten Arbeitsmarkt fördern. Zudem sollen auch Personen einbezogen werden, die bisher ausschließlich im zweiten Arbeitsmarkt tätig waren. Ein inklusiver Arbeitsmarkt bedingt verbindliche rechtliche und politische Grundlagen sowie die nötigen Ressourcen zur Umsetzung. Wichtige Eckpunkte eines inklusiven Arbeitsmarkts sind:
Im Bewerbungsprozess, bei der Anstellung oder am Arbeitsplatz – Menschen mit Behinderungen erleben auf dem Arbeitsmarkt zahlreiche Diskriminierungen. Gemäss Bundesamt für Statistik BFS gaben in einer Gesundheitsbefragung 26% der Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen an, in den zwölf Monaten vor der Befragung Benachteiligung oder Gewalt erlebt zu haben (zur Studie auf der Website des BFS). Der Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen ist vor allem gegenüber privaten Arbeitgeber:innen ungenügend. Durch die aktuell vom Parlament behandelte BehiG-Revision könnte sich der Schutz verbessern. Inclusion Handicap begleitet das Revisionsprojekt seit Jahren und setzt sich engagiert für einen verbesserten Diskriminierungsschutz ein.
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, Änderung Bundesverfassung