Inklusions-Initiative
Seit 23 Jahren gewährleistet unsere Verfassung einen gewissen Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Behinderung. Die Schweiz verfügt zwar über ein Behindertengleichstellungsgesetz und hat die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Doch werden diese elementaren Menschenrechte äusserst langsam oder gar nicht umgesetzt, unter anderem auch auf kantonaler Ebene. Das soll sich mit der Inklusions-Initiative ändern. Sie fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und verpflichtet Bund und Kantone, die Bestimmungen der UNO-BRK verbindlich umzusetzen. Der Bundesrat hat mit einem indirekten Gegenvorschlag auf die Inklusions-Initiative geantwortet. Dieser besteht aus einem Inklusionsgesetz und Änderungen im Invalidenversicherungsgesetz (IVG). Der präsentierte Vernehmlassungsentwurf ist jedoch enttäuschend. Die Behindertenverbände werden sich im Rahmen der Vernehmlassung für umfassende Verbesserungen einsetzen.
Weitere Publikationen
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- Medienmitteilung 25.06.2025: Bundesrat liefert keinen Plan für eine inklusive Schweiz
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