Inklusions-Initiative

Seit 23 Jahren gewährleistet unsere Verfassung einen gewissen Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer körperlichen, kognitiven oder psychischen Behinderung. Die Schweiz verfügt zwar über ein Behindertengleichstellungsgesetz und hat die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Doch werden diese elementaren Menschenrechte äusserst langsam oder gar nicht umgesetzt, unter anderem auch auf kantonaler Ebene. Das soll sich mit der Inklusions-Initiative ändern. Sie fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und verpflichtet Bund und Kantone, die Bestimmungen der UNO-BRK verbindlich umzusetzen. Der Bundesrat hat mit einem indirekten Gegenvorschlag auf die Inklusions-Initiative geantwortet. Dieser besteht aus einem Inklusionsgesetz und Änderungen im Invalidenversicherungsgesetz (IVG). Der präsentierte Vernehmlassungsentwurf ist jedoch enttäuschend. Die Behindertenverbände werden sich im Rahmen der Vernehmlassung für umfassende Verbesserungen einsetzen.