Rechtsgrundlagen
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in der Bundesverfassung, verschiedenen nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen verankert. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf: Die heutigen Rechtsgrundlagen reichen nicht aus, um die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Dies soll sich mit der Inklusions-Initiative ändern.
Das sind Ihre Gleichstellungsrechte
Menschen mit Behinderungen können sich auf drei zentrale Rechtsgrundlagen stützen: Auf die Bundesverfassung, auf das Behindertengleichstellungsgesetz und auf die UNO-Behindertenrechtskonvention. Zusätzlich bestehen auf kantonaler Ebene diverse Gesetze und Regelungen, um die Gleichstellung weiter zu fördern.
So setzen Sie Ihre Rechte durch
Organisationen wie Inclusion Handicap oder seine Mitgliederorganisationen bieten kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung an. Sie unterstützen Sie in Fragen zu Sozialversicherungen, Gleichstellung und Diskriminierung.
Wenn Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie mit Unterstützung von Anwält:innen, Organisationen oder Projekten wie we claim rechtliche Schritte einleiten.
Nutzen Sie Weiterbildungsangebote, Kurse und Tagungen, wie zum Beispiel die Aktionstage Behindertenrechte, um Ihr Wissen über Ihre Rechte zu erweitern.
Sprechen Sie offen über Ihre Erfahrungen und Rechte. Oder schreiben Sie gerne? Dann können Sie bspw. auch Blog-Beiträge verfassen oder sich als Reporter:in ohne Barrieren engagieren.
Treten Sie Selbsthilfegruppen oder Netzwerken bei, um sich mit anderen auszutauschen und gemeinsam für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzutreten. Eine Möglichkeit dazu bietet zum Beispiel der Fachkurs Selbstvertretung von Sensability.
Setzen Sie sich aktiv für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein, sei es durch die Teilnahme an Aktionen sowie durch ein politisches Engagement in einer Partei oder einem politischen Verein. Beispielsweise setzt sich der Verein für eine inklusive Schweiz mit der Inklusions-Initiative für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Die Inklusionsinitiative und der Gegenvorschlag kurz erklärt
Engagierte Menschen mit und ohne Behinderungen haben 108 000 gültige Unterschriften für eine inklusive Schweiz gesammelt und im September 2024 eingereicht. Der Bundesrat antwortete mit einem indirekten Gegenvorschlag auf die Initiative. Dieser greift einige Anliegen der Initiative auf – die Forderung nach echter Gleichstellung bleibt jedoch nur punktuell erfüllt. Die Inklusions-Initiative ist deshalb weiterhin notwendig.
Iris Hartmann erklärt die Inklusions-Initiative
Das sind Ihre Sozialversicherungsrechte
Zentrale Grundlagen der Sozialversicherungsrechte sind das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) sowie das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG).
Im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsrechten können je nach Situation weitere Rechtsgrundlagen beigezogen werden. Dies sind Gesetze rund um die Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie der beruflichen Vorsorge und der AHV.
Auskünfte & Beratungen
Sie suchen Informationen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen oder möchten sich zu inklusiven Angeboten beraten lassen? Unter den folgenden Links finden Sie kompetente Ansprechpartner:innen, verständliche Leitfäden und aktuelle Praxis‑Tipps: