Rechtsgrundlagen

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in der Bundesverfassung, verschiedenen nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen verankert. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf: Die heutigen Rechtsgrundlagen reichen nicht aus, um die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Dies soll sich mit der Inklusions-Initiative ändern.

Das sind Ihre Gleichstellungsrechte

Menschen mit Behinderungen können sich auf drei zentrale Rechtsgrundlagen stützen: Auf die Bundesverfassung, auf das Behindertengleichstellungsgesetz und auf die UNO-Behindertenrechtskonvention. Zusätzlich bestehen auf kantonaler Ebene diverse Gesetze und Regelungen, um die Gleichstellung weiter zu fördern.

  • Bundesverfassung (BV)

    Die Bundesverfassung ist der höchstrangige Rechtstext der Schweiz. Sie regelt die Grundrechte aller Menschen und beinhaltet das Diskriminierungsverbot aufgrund einer Behinderung. Damit ist der Staat verpflichtet, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.

    Bundesverfassung (BV)

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)

    Das BehiG wurde 2004 eingeführt und konkretisiert die Verfassungsrechte. Es fordert den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und Dienstleistungen. Es ermöglicht Betroffenen, in den erwähnten Bereichen rechtlich gegen Diskriminierungen vorzugehen. Erst wenige Kantone haben kantonale Behindertengleichstellungsgesetze eingeführt (zum Beispiel BS/BL/VS/NE).

    BehiG

  • UNO-Behindertenrechts-konvention (UNO-BRK)

    Seit 2014 ist die Schweiz Vertragsstaat der Behindertenrechtskonvention. Die Konvention verpflichtet dazu, Inklusion und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen umzusetzen und die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

    UNO-BRK

So setzen Sie Ihre Rechte durch

Organisationen wie Inclusion Handicap oder seine Mitgliederorganisationen bieten kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung an. Sie unterstützen Sie in Fragen zu Sozialversicherungen, Gleichstellung und Diskriminierung.

Zur Rechtsberatung von Inclusion Handicap

Wenn Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie mit Unterstützung von Anwält:innen, Organisationen oder Projekten wie we claim rechtliche Schritte einleiten.

Zur Website von we claim

Nutzen Sie Weiterbildungsangebote, Kurse und Tagungen, wie zum Beispiel die Aktionstage Behindertenrechte, um Ihr Wissen über Ihre Rechte zu erweitern. 

Zur Website der Nationalen Aktionstage Behindertenrechte

Sprechen Sie offen über Ihre Erfahrungen und Rechte. Oder schreiben Sie gerne? Dann können Sie bspw. auch Blog-Beiträge verfassen oder sich als Reporter:in ohne Barrieren engagieren.

Zur Website von Reporter:innen ohne Barrieren

Treten Sie Selbsthilfegruppen oder Netzwerken bei, um sich mit anderen auszutauschen und gemeinsam für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzutreten. Eine Möglichkeit dazu bietet zum Beispiel der Fachkurs Selbstvertretung von Sensability.

Zur Website von Sensability

Setzen Sie sich aktiv für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein, sei es durch die Teilnahme an Aktionen sowie durch ein politisches Engagement in einer Partei oder einem politischen Verein. Beispielsweise setzt sich der Verein für eine inklusive Schweiz mit der Inklusions-Initiative für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. 

Zur Website der Inklusions-Initiative

Die Inklusionsinitiative und der Gegenvorschlag kurz erklärt

Engagierte Menschen mit und ohne Behinderungen haben 108 000 gültige Unterschriften für eine inklusive Schweiz gesammelt und im September 2024 eingereicht. Der Bundesrat antwortete mit einem indirekten Gegenvorschlag auf die Initiative. Dieser greift einige Anliegen der Initiative auf – die Forderung nach echter Gleichstellung bleibt jedoch nur punktuell erfüllt. Die Inklusions-Initiative ist deshalb weiterhin notwendig.

Mehr zur Inklusions-Initiative

Iris Hartmann erklärt die Inklusions-Initiative

© Monique Wittwer
Einreichung der Inklusions-Initiative auf dem Bundesplatz.

Das sind Ihre Sozialversicherungsrechte

Zentrale Grundlagen der Sozialversicherungsrechte sind das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) sowie das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG).

Im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsrechten können je nach Situation weitere Rechtsgrundlagen beigezogen werden. Dies sind Gesetze rund um die Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie der beruflichen Vorsorge und der AHV. 

Machen Sie mit!

Wollen Sie sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eine inklusive Gesellschaft engagieren? Dann tragen Sie sich für unsere Newsletter ein. Wir melden uns gerne bei Ihnen – z. B. für eine Teilnahme an politischen Aktionen oder Initiativen.

Auskünfte & Beratungen

Sie suchen Informationen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen oder möchten sich zu inklusiven Angeboten beraten lassen? Unter den folgenden Links finden Sie kompetente Ansprechpartner:innen, verständliche Leitfäden und aktuelle Praxis‑Tipps: