06.04.2026 - Frühjahrssession

Rückblick Frühjahrssession 2026

Sessionen

Ein Rückblick auf die Frühjahrssession, ein we claim Fall, der die Debatte um inklusive Bildung anregt und ein Meilenstein für Menschen mit Sehbehinderungen: Die selbstständige Stimmabgabe wird möglich!

Nationalrat

Behindertenorganisationen können aufatmen: Massnahmen im Bundes-Sparpaket gestrichen

Inclusion Handicap hatte sich im Rahmen der Sparvorlage des Bundes, dem Entlastungspaket 2027 (EP 27), für zwei aus Sicht der Behindertenorganisationen wichtige Anliegen eingesetzt. Dabei ging es einerseits um Änderungen im Subventionsgesetz, bei denen öffentliche Beiträge auf 50 Prozent der Kosten einer unterstützten Aufgabe hätten plafoniert werden sollen, andererseits um die Streichung der indirekten Presseförderung von Zeitungen und Zeitschriften gemeinnütziger Organisationen. Das Parlament kam zum Schluss, beide Massnahmen aus dem Entlastungspaket zu streichen. Eine enorme Erleichterung für die Behindertenorganisationen, denn so können diese Betroffene weiterhin umfassend unterstützen und als starke Stimme von und für Menschen mit Behinderungen agieren.

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Nationalrat stoppt unnötige Motion zum IV-Schuldenabbau

Der Nationalrat hat anerkannt, dass die Entschuldung der IV konkrete und wirksame Massnahmen erfordert. Mit seiner Ablehnung sowohl der ursprünglichen als auch der überarbeiteten Fassung der Motion 25.3713 bleibt die Verantwortung für Vorschläge zum Schuldenabbau beim Bundesrat. Dieser hat Massnahmen zur Stabilisierung und Sanierung der IV-Finanzen sowie zur Einleitung des Schuldenabbaus in seinen Leitlinien für die nächste IV-Reform vorgesehen. Für Inclusion Handicap ist klar: Soll die Entschuldung der IV angegangen werden, braucht es eine weitergehende Zusatzfinanzierung. 

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Keine zusätzlichen Massnahmen bei der Medikamentenbeschriftung

Die Motion 24.3062 wollte die Schweiz verpflichten, die Arzneimittel-Zulassungsverordnung so anzupassen, dass der Name, die Darreichungsform und die Wirkstärke der Medikamente in Braille auf der Verpackung der Arzneimittel angebracht werden. Für den Bundesrat ging diese Forderung über die europäischen Richtlinien hinaus, die Ende 2026 mittels angepasster Verordnung in Kraft treten werden. Eine entsprechende Handhabung erachtete er als technisch, aber auch praktisch herausfordernd. Der Nationalrat folgte dieser Ansicht und lehnte die Motion ab. Inclusion Handicap zählt darauf, dass die europäischen Richtlinien die notwendige Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbehinderungen schaffen.

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13. IV-Rente vorerst gestrichen

Die Motion 24.3099 wollte, dass in der gesamten 1. Säule eine 13. Rente ausgerichtet wird, so auch eine 13. IV-Rente. Neu bekommen nur AHV-Rentner:innen eine 13. Rente ausbezahlt. Der Bedarf in der IV ist klar ausgewiesen: Heute sind die IV-Renten in rund 50 Prozent der Fälle nicht existenzsichernd. Der Nationalrat hat das Geschäft dennoch abgelehnt. Das ist inakzeptabel: Die prekäre finanzielle Lage der IV darf nicht zu einer Benachteiligung von IV-Rentner:innen führen. 

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Ständerat

Ständerat will Vorberatung zur spezialisierten Pflege von Personen mit Querschnittlähmung in Ausnahmesituation

Die Motion 25.4481 will den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der spezialisierten Pflege mit medizinischen Dienstleistungen von Patient:innen mit einer Querschnittlähmung und vergleichbaren Einschränkungen bei Ausnahmesituationen zu schaffen. Dass diese Motion einer sorgfältigen Prüfung bedarf, hat der Ständerat anerkannt und überweist sie der zuständigen Sozialkommission zur Vorberatung.

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Weiterhin kein Software-Zugang: Gymnasiast:innen mit DYS-Störungen bleiben benachteiligt

Mit seiner Ablehnung der Motion 24.3100 verwehrt der Ständerat Schüler:innen mit einer DYS-Störung wie Dyslexie, Dysorthographie oder Dyskalkulie den Einsatz einer unterstützenden Computer-Software während der gymnasialen Ausbildung. Dabei sind solche Hilfsmittel auf anderen Schulstufen längst etabliert. Auch Gymnasiast:innen haben ein Recht darauf, dass ihre Nachteile ausgeglichen werden, damit sie die gleichen Chancen wie alle anderen haben. Der Entscheid ist für Inclusion Handicap deshalb unverständlich und untergräbt die Chancengleichheit im Bildungswesen. 

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Meilenstein für Menschen mit Sehbehinderungen: Selbstständige Stimmabgabe wird möglich

Künftig soll das selbstständige und geheime Abstimmen für blinde und sehbehinderte Menschen möglich werden. Das hat der Ständerat als Zweitrat entschieden und die entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte gutgeheissen. Bislang waren blinde und sehbehinderte Menschen beim Ausfüllen der Stimmzettel auf Unterstützung angewiesen. Mit der nun geplanten Anpassung schafft das Parlament die Grundlage, damit in Zukunft geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen und die Stimmabgabe eigenständig erfolgen kann. Der Entscheid ist ein historischer Fortschritt für Menschen mit Sehbehinderungen. Gleichzeitig sind weitere verbindliche Schritte nötig, um eine vollständige politische Teilhabe sicherzustellen.

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Ständerat vermeidet Doppelspurigkeiten bei E-Collecting

Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte soll eine Bestimmung eingeführt werden, wonach der Bundesrat Versuche mit elektronischer Unterschriftensammlung durchführen oder zulassen kann. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, hat der Ständerat die parlamentarischen Vorstösse für den Pilotbetrieb des E-Collectings abgelehnt. 

Zu den parlamentarischen Vorstössen für Pilotbetrieb E-Collecting:

24.390724.390824.390924.391024.391124.3912

Bundesrat klärt Fragen zum Schutz vor Gewalt an Frauen mit Behinderungen

Grüne-Ständerätin und Inclusion Handicap Co-Präsidentin Maya Graf wollte mit der Interpellation 25.4437 vom Bundesrat wissen, ob die in Aussicht gestellten Massnahmen zum besseren Schutz vor Gewalt an Frauen mit Behinderungen ergriffen wurden und bis wann deren Umsetzung vorgesehen ist. 

Zur Interpellation 25.4437 auf Curia Vista

Zu wenig Verbindlichkeit beim Brandschutz für Menschen mit Behinderungen

Die Schweiz ist verpflichtet, auch bei der Ausarbeitung von Normen sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen im Brandfall geschützt und in Sicherheit gebracht werden können. Mit der Interpellation 25.4722 wurde der Bundesrat unter anderem aufgefordert Stellung zu nehmen, ob er mit den Vorgaben zu den Schutzzielen und den Grundsätzen zur Totalrevision der Brandschutzvorschriften einverstanden ist. Die Antwort des Bundesrats bleibt jedoch ungenügend: Es fehlt an klaren Aussagen und verbindlichen Zusagen, die tatsächlich zu Verbesserungen führen. Es bleibt daher abzuwarten, welche der von Inclusion Handicap geforderten Massnahmen in die Brandschutzvorschriften 2026 aufgenommen werden. Der Dachverband wird die Revision weiter kritisch begleiten.

Zur Interpellation 25.4722 auf Curia Vista