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Arbeit

Zahlreiche Menschen mit Behinderungen werden auf der Stellensuche oder bei Weiterbildungen diskriminiert. Ihr Anteil auf dem Arbeitsmarkt ist gemessen an der Gesamtbevölkerung bedeutend kleiner. Arbeit ist mehr als blosse Existenzsicherung: Sie ist sinnstiftend und ermöglicht soziale Kontakte.

Zu wenig gesetzlicher Schutz gegen Diskriminierung

Eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu haben, Wertschätzung zu erfahren, soziale Kontakte zu pflegen und so seinen Lebensunterhalt zu verdienen ist für jede Person zentral. Menschen mit Behinderungen sind jedoch häufig mit schweren Benachteiligungen konfrontiert, insbesondere junge Menschen mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) sind nur 72 Prozent der Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt aktiv (gegenüber 85 Prozent bei den Personen ohne Behinderung). Zudem arbeiten sie weit weniger häufig Vollzeit, trotz guten Qualifikationen, hoher Leistungsbereitschaft und Motivation. Über die Qualität der Beschäftigung gibt das BFS jedoch keine Auskunft.

Ziel: Menschen mit Behinderungen können ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen – in einem inklusiven und barrierefrei zugänglichen Arbeitsmarkt.

Problematisch ist insbesondere der fehlende Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen gegenüber privaten Arbeitgebern. Bei Bund, Kantonen und Gemeinden als Arbeitgeber können das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung, die erhöhte Fürsorgepflicht staatlicher Arbeitgeber und für den Bund auch das BehiG in gewissen Fällen Schutz vor Benachteiligungen bieten.

Problem des 2. Arbeitsmarktes

Viele Menschen mit Behinderungen arbeiten zudem im 2. Arbeitsmarkt, in sogenannten «geschützten Werkstätten». Dort sind sie jedoch meistens unter sich und haben wenig Kontakte zu Menschen ohne Behinderungen, was der Vorstellung einer inklusiven Gesellschaft zuwider läuft. Genau diese wird jedoch von der Schweiz gemäss der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) gefordert.

Mehr Anreize für Arbeitgeber

Inclusion Handicap fordert deshalb, dass die Arbeitgeber vermehrt in die Pflicht genommen werden. Falls nötig sollen sie die nötigen finanziellen Anreize  erhalten, wie z.B. durch ein Bonus-Malus-System.  Mögliche Lösungen sind im Weiteren:

  • verbindliche Zielvorgaben für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ab einer gewissen Anzahl Mitarbeitende.
  • Die Schaffung von Integrationsbeauftragten.
  • Proaktive Unterstützung/Beratung für Arbeitgeber und Teams
  • Unterstützung beim Wechsel vom 2. in den 1. Arbeitsmarkt.

Ziel: Menschen, denen es als Folge ihrer Behinderung nicht möglich ist, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, haben ebenfalls Zugang zum Arbeitsmarkt

Weiterentwicklung bei der IV?

«Eingliederung vor Rente» heisst die Losung der Invalidenversicherung (IV). Sie zeigte in den letzten Jahren jedoch nur bedingt Erfolg. Zwar ist die Anzahl der IV-Rentner und -Rentnerinnen in den letzten Jahren rückläufig. Doch einerseits werden sie häufig aufgrund der verschärften Bestimmungen in die Sozialhilfe getrieben, andererseits gibt es keine Erfassung davon, inwiefern die Arbeitsstelle den Qualifikationen entspricht und wie lange die betroffenen Personen die Stelle behalten.

Es gibt weiterhin grossen Handlungsbedarf. Namentlich bei Personen und speziell bei Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen ist das Eingliederungspotenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die IV-Weiterentwicklung will hier ansetzen und Betreuungsangebote wie das Case Management ausbauen. Ob sich die Eingliederung durch die IV verbessert, bleibt abzuwarten.