Sprunglinks

Navigation

Inhalt

UNO-Pakt I: Ausschuss rügt Schweiz wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

Der UNO-Ausschuss über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (UNO-Pakt I) hat die Schweiz in mehreren Punkten wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gerügt. Betroffene werden auf dem Arbeitsmarkt sowie in der Bildung diskriminiert und sind einem deutlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt. Dies geht aus den Schlussempfehlungen hervor. Nun ist die Politik gefordert, die Mängel zu beheben.

Der UNO-Pakt I ist in der Schweiz seit 1992 in Kraft. Er verpflichtet die Vertragsstaaten, seinen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Arbeit, auf Existenzsicherung sowie auf Bildung zu gewährleisten, und dabei keine Bevölkerungsgruppe zu diskriminieren. Der Ausschuss über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturelle Rechte überprüft periodisch die Einhaltung des Paktes, wobei er sich auf den Bericht der Behörden und denjenigen der Zivilgesellschaft stützt. Die vierte Überprüfung in Form der Schlussbemerkungen publizierte er am 22. Oktober 2019.

Der entsprechende Schattenbericht wurde von der NGO-Plattform Menschenrechte, ein Zusammenschluss diverser NGO, verfasst. Inclusion Handicap hatte sich an der Erarbeitung beteiligt und legte die Problemfelder betreffend sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz dar.

Weniger Arbeit und Bildung, mehr Armut

Inclusion Handicap ist erfreut, dass mehrere der eingebrachten Themen vom Ausschuss aufgenommen wurden und zu Empfehlungen an die Schweiz führten. Der Ausschuss des UNO-Paktes I stellte fest, dass Menschen mit Behinderungen (und andere Bevölkerungsgruppen) diskriminiert werden. Dies in folgenden Bereichen:

  • Beim Zugang zum Arbeitsmarkt: Menschen mit Behinderungen werden häufig diskriminiert. Der Ausschuss empfiehlt der Schweiz, ihre Bemühungen zu verstärken, damit Betroffene einer Arbeit nachgehen können. Zudem soll sie sicherstellen, dass Arbeitnehmende im zweiten Arbeitsmarkt («geschützte Werkstätten»), ein Einkommen generieren, das einen angemessenen Lebensstandard garantiert. Dies ist heute nicht der Fall.
  • Armut: Der Ausschuss stellte fest, dass Menschen mit Behinderungen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt sind, in Armut zu leben. Der Ausschuss empfiehlt der Schweiz, eine Strategie zur Armutsprävention und -bekämpfung auszuarbeiten und umzusetzen.
  • Bildung: Viele Kinder mit Behinderungen werden diskriminiert, in dem sie Sonderschulen besuchen. Der Ausschuss empfiehlt, die inklusive Schule zu fördern, namentlich durch eine verbesserte Ausbildung der Lehrkräfte.

Inclusion Handicap fordert, dass die Mängel behoben werden und Massnahmen auf der politischen Ebene ergriffen werden.

Die Empfehlungen des UNO-Ausschusses zum Pakt I kommen für Inclusion Handicap nicht überraschend. Arbeit, angemessener Lebensstandard und Bildung sind auch Teil der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK), zu der Inclusion Handicap den Schattenbericht erstellt hatten. Der Behindertendachverband und seine Mitglieder hatten darin auf die Diskriminierungen aufmerksam gemacht. Die Überprüfung durch diesen UNO-Ausschuss erfolgt voraussichtlich im Herbst 2020. Inclusion Handicap erwartet, dass er die Schweiz in zahlreichen Punkten rügen wird. Die BRK umfasst sämtliche Lebensbereiche der Menschen mit Behinderungen.