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Erschreckend tiefe Bereitschaft zur Beschäftigung psychisch beeinträchtigter MenschenInvalidenversicherung IV

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 17.03.2026 die Ergebnisse der Arbeitgeberbefragung 2025 über die Wahrnehmung der Invalidenversicherung und ihrer Instrumente, die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen und die Einstellung der Arbeitgeber zur beruflichen Eingliederung von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen publiziert. Zwar ist erfreulich, dass die Arbeitgebenden die IV im Vergleich zu früheren Befragungen stärker mit positiven Attributen wie „Partnerin/Unterstützerin“, „kompetente Anlaufstelle für Fragen rund um beeinträchtigte Mitarbeitende“ betrachtet. Erschreckend ist hingegen, dass sich der allgemeine Wissensstand der Arbeitgebenden bezüglich Leistung und Auftrag der IV seit 2014 eher verschlechtert, denn verbessert hat.

Gerade im Hinblick auf die bereits angekündigte IV-Revision, welche den Anstieg der Neurenten für vor allem junge Erwachsene mit einer psychischen Beeinträchtigung aufhalten möchte, ist aber vor allem folgendes Ergebnis erschreckend: Zwar können sich die Hälfte der befragten Unternehmen grundsätzlich vorstellen, mit der Hilfe von entsprechenden IV-Massnahmen/Instrumenten eine gesundheitlich beeinträchtigte Person neu in der eigenen Firma anzustellen. Eine Weiterbeschäftigung einer gesundheitlich beeinträchtigten Personen können sich sogar rund 70% vorstellen. Bezüglich der Art von Einschränkungen, die für eine allfällige Weiter- oder Neubeschäftigung infrage kommen würden, werden von einer knappen Mehrheit aber körperliche Einschränkungen als potenzielle Möglichkeit genannt. Lediglich 15% könnten sich aber auch vorstellen, Personen mit psychischen Einschränkungen neu zu beschäftigen oder im Unternehmen zu behalten. Die Gründe: grosses finanzielles Risiko; nötiger Anpassungsbedarf am Arbeitsplatz oder der Arbeitsorganisation; Risiko in der Bereitschaft/Kompetenz der Führung bzw. des Teams, mit einer gesundheitlich beeinträchtigten Personen umzugehen.

Aus der Sicht von Inclusion Handicap ist klar: Menschen und vor allem junge Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung müssen vom Arbeitsmarkt eine Chance erhalten, im Erwerbsleben neu oder wieder Fuss zu fassen. Dafür braucht es offensichtlich ein starkes Umdenken bei den Arbeitgebenden: Die Bereitschaft, Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung weiter zu beschäftigen oder neu anzustellen muss sich dringend signifikant erhöhen. Zudem muss sich diese auch in tatsächlichen Anstellungen widerspiegeln. Nur so kann der gesellschaftlichen Entwicklung und der Zunahme psychischer Belastungen in der Bevölkerung und insbesondere bei jungen Menschen begegnet werden. Findet kein Umdenken statt, braucht es über kurz oder lang eine Verpflichtung der Arbeitgeber.

Zur Studie «Arbeitgeberbefragung zur Wahrnehmung der IV und ihrer Instrumente» (externer Link)