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Rückschritte statt WeiterentwicklungMedienmitteilung: IV-Weiterentwicklung im Nationalrat (07.03.2019)

Kinder werden in Armut getrieben und das beschlossene stufenlose Rentensystem ist nicht durchdacht – der Nationalrat hat es verpasst, dem Namen der IV-Weiterentwicklung gerecht zu werden. «Dies ist ein Rückschritt, keine Weiterentwicklung. Mit diesen Entscheiden müssen viele Menschen mit Behinderungen um ihre Existenz kämpfen», bilanziert Julien Neruda, Geschäftsleiter von Inclusion Handicap. «Besonders Familien mit Kindern würden finanziell bluten.»

Die IV kostenneutral weiterentwickeln – dies war das erklärte Ziel des Bundesrates. Der Nationalrat machte eine Kehrtwende um 180 Grad und will erneut auf dem Buckel von Menschen mit Behinderungen sparen, namentlich auf Kosten von Kindern.

«Dies ist eine sehr kurzsichtige Politik», sagt Neurda. «Denn die Kosten würden zu einem grossen Teil nur zu den Ergänzungsleistungen verlagert.» Sparmassnahmen sind ohnehin nicht notwendig, denn die Sanierung der IV ist auf Kurs. Vor allem auch, weil die Leistungseinschränkungen und Kürzungen aufgrund der letzten Revisionen bereits massiv waren. «Dies zeigen die Zahlen des Bundesamtes für Sozialversicherungen Jahr für Jahr», fährt Neruda fort. «Mit weiteren Leistungskürzungen würden viele Betroffene geradewegs in die Armut getrieben.»

Bei Kindern kürzen, für Begrifflichkeiten Geld ausgeben

Ausgerechnet auf dem Buckel von Familien soll gespart werden. Die Kinderrenten sollen grundlos um 25 Prozent gekürzt werden. Die gleiche Ratsmehrheit scheut sich aber nicht, erhebliche Kosten zu verursachen, indem die «Kinderrenten» in «Zulagen für die Eltern» umbenennt. Diese Beschlüsse sind zynisch. «Für Begrifflichkeiten wird Geld ausgegeben, aber bescheidene Kinderrenten werden gekürzt», so Neruda.

Stufenloses Rentensystem ja, aber nicht so

Zudem hält das vom Nationalrat beschlossene stufenlose Rentensystem nicht, was es verspricht. Denn Personen mit schweren Beeinträchtigungen, die es auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schon äusserst schwer haben, werden mit Kürzungen bestraft: Wer einen IV-Grad zwischen 60 und 69 Grad aufweist, muss nämlich neu mit einer massiv kleineren Rente auskommen. Weiter bleibt ausgerechnet die grösste Stufe bestehen: Personen mit einem IV-Grad von unter 40 Prozent sollen weiterhin kein Anrecht auf Leistungen haben.

In Kombination mit den Kürzungen der Kinderrenten kann das verheerende Folgen haben, wie folgendes Beispiel zeigt: Eine Mutter oder ein Vater von zwei Kindern und mit einem IV-Grad von 62 Prozent, kommt heute durchschnittlich auf eine Rente von total 2’295 Franken pro Monat. Mit dem Vorschlag würden die Renten auf 1'686 Franken und somit um über 609 Franken – also mehr als einen Viertel – zusammengestrichen. «Das Signal des Nationalrates ist unmissverständlich: IV-Beziehende sollen sich in Zukunft keine Kinder leisten dürfen», sagt Neruda.

Inclusion Handicap befürwortet die Beseitigung von Fehlanreizen und stellt sich nicht grundsätzlich gegen ein stufenloses Rentensystem. Der Dachverband der Behindertenorganisationen fordert, dass bei einem IV-Grad zwischen 25 und 50 Prozent die Rente den IV-Graden entspricht. Bei einem IV-Grad zwischen 51 und 70 Prozent sollen die Erhöhungsschritte der Renten 2.5 Prozent pro IV-Grad entsprechen.

Ständerat muss korrigieren

Die beschlossene Kürzung der Kinderrenten gefährden die gesamte IV-Weiterentwicklung, obwohl sie wichtige Verbesserungen im Bereich der beruflichen Eingliederung vorsieht. Denn IV-Beziehende wollen und können Arbeiten. Mit dem Ausbau des Unterstützungsangebotes dürfte der Eingliederungserfolg erhöht werden. Das Potenzial gilt es zu nutzen. Mit dieser Weitsicht würde die IV auch finanziell entlastet.

Die IV-Weiterentwicklung geht nun in den Ständerat. Inclusion Handicap wird sich mit aller Vehemenz gegen die vielen verantwortungslosen Beschlüsse des Nationalrates zur Wehr setzen.