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Kürzung auf Kosten von Kindern vom Tisch – Besserer Schutz vor unseriösen GutachtenMedienmitteilung vom 10.12.2019: IV-Weiterentwicklung im Nationalrat

Inclusion Handicap ist erleichtert, dass sich der Nationalrat im Rahmen der IV-Weiterentwicklung entschieden gegen die Kürzung der Kinderrenten ausgesprochen hat. Der unverantwortliche Vorschlag ist nun endgültig vom Tisch. Erfreulich ist ausserdem, dass Menschen mit Behinderungen besser vor der Willkür von einigen Gutachtern geschützt werden sollen.

Kinder haben schlechtere Startchancen in ihr Leben, wenn die Eltern wenig Geld zur Verfügung haben – dies zeigen zahlreiche Untersuchungen. Kinder von Menschen mit Behinderungen, die IV beziehen, sind häufig davon betroffen. Inclusion Handicap ist deshalb erleichtert, dass der unsägliche Vorschlag, die Kinderrenten der IV zu kürzen, vom Tisch ist. Der Nationalrat lehnte den Antrag wie zuvor der Ständerat ab, nachdem er im März noch für den verantwortungslosen Schritt eingestanden war.

Für den Meinungsumschwung mitverantwortlich sind Berichte des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV): Familien mit niedrigem Einkommen haben mehr finanzielle Mittel zur Verfügung als Familien, die auf IV- Gelder und Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Mit den neuen Fakten wurden diejenigen Stimmen widerlegt, die das Gegenteil behauptet und deshalb Kürzungen gefordert hatten. Sparmassnahmen sind ohnehin nicht nötig: Die Sanierung der IV ist auf Kurs, und die Zugangsbeschränkungen und Leistungskürzungen früherer Reformen haben die Grenzen des Erträglichen erreicht. Mit einer Kürzung der IV-Kinderrenten hätten rund 112 Millionen Franken eingespart werden sollen.

Schwer verständlich ist hingegen, dass der Nationalrat darauf beharrt, dass die Kinderrenten in «Zusatzrenten für Eltern» umbenannt werden. Es werden unnötig hohe Summen für einen administrativen Papiertiger ausgegeben, der substanziell überhaupt keine Änderung mit sich bringt.

Dringend notwendige Qualitätssteigerung bei Gutachten

Inclusion Handicap begrüsst den Beschluss des Nationalrates, dass Menschen mit Behinderungen bei den medizinischen Abklärungen durch die IV besser vor Willkür geschützt werden sollen. Gespräche zwischen Gutachtern und Versicherten werden künftig in Form von Tonaufnahmen aufgezeichnet, sofern die betroffene Person einverstanden ist. Damit werden einerseits Versicherte besser vor dem Missbrauch durch unseriöse Medizinerinnen und Mediziner geschützt. Mehrere skandalöse Fälle sind in den letzten Wochen publik geworden: Wegen höchst lukrativen Aufträgen durch die IV haben die fehlbaren Gutachterinnen und Gutachter jegliche Unabhängigkeit und Professionalität vermissen lassen und systematisch die Arbeitsfähigkeit von Betroffenen zu hoch eingeschätzt. Andererseits werden durch die Dokumentation auch die seriös arbeitenden Medizinerinnen und Mediziner geschützt.

Inclusion Handicap unterstützt zudem den Entscheid, dass IV-Rentnerinnen und -Rentner ab 55 Jahren beim heute geltenden Rentensystem bleiben und nicht ins neue stufenlose Rentensystem überführt werden.

Das Geschäft geht nun zurück in den Ständerat. Inclusion Handicap wird sich dort dafür stark machen, dass nicht sinnlos Geld für einen administrativen Mehraufwand zur Umbenennung der Kinderrenten ausgegeben wird.