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Baselland stärkt BehindertenrechteMedienmitteilung vom 26.01.2023: Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kanton BL

Baselland zeigt den Weg vor und verabschiedet als dritter Kanton ein griffiges Behindertengleichstellungsgesetz. Inclusion Handicap ist über diesen wichtigen Entscheid sehr erfreut. Für den Dachverband der Behindertenorganisationen ist es höchste Zeit, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in den Kantonen rechtlich verankert wird. Auch auf nationaler Ebene besteht Handlungsbedarf: Der Dachverband erwartet vom Bund einen Aktionsplan.

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft hat dem «Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen» zugestimmt. Basel-Landschaft ist damit der dritte Kanton nach Basel-Stadt und dem Wallis, der die Verpflichtungen der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) auf kantonaler Ebene konkretisiert und den Menschen mit Behinderungen einklagbare Rechte gibt.

Zugang zu allen Lebensbereichen rechtlich gestärkt

Das Baselbieter Behindertenrechtegesetz (BRG BL) (externer Link) schafft die Grundlage für eine verbesserte Inklusion: Konkrete Handlungsfelder umfassen unter anderem den barrierefreien Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen sowie die stärkere Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen bei der Ausübung von politischen Rechten. Auch die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Wohnen und Gesundheit werden gestärkt. Als Arbeitgeber soll der Kanton die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch geeignete Strategien steigern und erleichtern.

Tatsächliche Gleichstellung auch auf Bundesebene gefordert

Auf Bundesebene fehlt immer noch eine umfassende Gesamtstrategie zur Umsetzung der BRK. Inclusion Handicap erwartet vom Bund, dass er mit seinem bereits für Ende 2022 angekündigten Aktionsplan die notwendigen Anpassungen auf Gesetzesebene aufzeigt und die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorantreibt.

Volksinitiative zeigt Wirkung

Das BRG BL ist als Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für eine kantonale Behindertengleichstellung», mit der Unterstützung der Juristischen Fakultät der Universität Basel sowie Inclusion Handicap entstanden. Dieses Beispiel zeigt eindrücklich, dass der Druck der Zivilgesellschaft notwendig ist, um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Die Behindertendachverbände Inclusion Handicap und AGILE.CH werden Ende April 2023 zusammen mit weiteren Kräften der Zivilgesellschaft die nationale Volksinitiative «Inklusionsinitiative» mitlancieren.

Auskunft

Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung Inclusion Handicap
076 379 94 72 /